Außerkrafttreten eines Runderlasses
Außerkrafttreten eines Runderlasses
Bekanntmachung
des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft
Vom 3. September 2010
Der Runderlass über die Umnutzung von Wochenendhäusern zu Gebäuden für dauerhafte Wohnnutzung vom 24. Mai 1995 (ABl. S. 638) wird mit Wirkung vom 5. Juli 2010 außer Kraft gesetzt.