Suche
Außerkrafttreten von Verwaltungsvorschriften aus den Bereichen des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft
Außerkrafttreten von Verwaltungsvorschriften aus den Bereichen des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft
vom 11. November 2025
(ABl./25, [Nr. 49], S.755)
Mit Wirkung zum 11. November 2025 werden die nachfolgend aufgeführten Verwaltungsvorschriften und Bekanntmachungen aus den Bereichen des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft nicht mehr benötigt und daher außer Kraft gesetzt:
1 Immissionsschutz
- Erlass zu Rechtsänderungen im Zulassungsrecht für Windkraftanlagen (Anlage 1; Anlage 2) vom 16. Juni 2005 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht)
- Bekanntgabe von Sachverständigen für die Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen vom 23. November 2009 (ABl. S. 2490)
- Erlass zur Anwendung des Handlungsrahmens zur Beurteilung von Waldökosystemen im Umfeld von Tierhaltungsanlagen im Zusammenhang mit immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom 29. Januar 2004 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht)
- Hinweise zur Bekanntgabe von Messstellen und Sachverständigen im gesetzlich geregelten Umweltbereich vom 3. November 2010 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht)
- Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 30.6.2004 - 4 C 9.03 hier: Widerspruchszuständigkeit für Entscheidungen der unteren Bauaufsichtsbehörden vom 19. Mai 2005 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht)
2 Abfallwirtschaft
- Erlass zu den Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen vom 2. April 1997 (ABl. S. 359)
- Erlass zu den Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen vom 11. Mai 2000 (ABl. S. 310)
- Erlass 6/7/01 über die Zulassung von Ausnahmen gemäß § 27 Abs. 2 KrW-/AbfG beim Einsatz von mineralischen Abfällen mit Schadstoffgehalten > Z 2 für bautechnische Maßnahmen vom 5. Oktober 2001 (Daten und Informationen zur Abfallwirtschaft 2000 Seite 211; MLUR, Potsdam, 11/2002; im Amtsblatt nicht veröffentlicht)
- Erlass 6/5/02 zur Regelung der Bestimmung von Kohlenwasserstoffen und extrahierbaren lipophilen Stoffen in Abfällen, Böden, Altlasten, Eluaten und Sickerwasser im Land Brandenburg vom 6. August 2002 (Daten und Informationen zur Abfallwirtschaft 2000 Seite 218; MLUR, Potsdam, 11/2002; im Amtsblatt nicht veröffentlicht)
- Runderlass 6/5/03 zur Entsorgung von Elektroaltgeräten/freiwillige Rücknahme vom 17. März 2003 (Daten und Informationen zur Abfallwirtschaft 2001 Seite 143; MLUR, Potsdam, 10/2003; im Amtsblatt nicht veröffentlicht)
- Runderlass 6/5/04 zum Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe (POP) und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG vom 6. Oktober 2004 (ABl. S. 858)
- Rundschreiben zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14. April 2005 - „Tongrubenurteil“ - zu den Anforderungen an die ordnungsgemäße Verwertung von mineralischen Abfällen vom 29. September 2006 (Technische Regeln der LAGA Teil I und Teil II 1.2 [überarbeitete Fassung]; im Amtsblatt nicht veröffentlicht)
- Anschreiben zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminiert sind, vom 23. März 2020 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht) einschließlich der Anlage „Sammelentsorger für infektiöse Abfälle mit dem Abfallschlüssel 18 01 03* im Land Brandenburg“, Stand: 16.03.2002 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht)
Verwaltungsvorschriften