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Außerkrafttreten von Vorschriften

Außerkrafttreten von Vorschriften
vom 8. September 2026
(ABl./26, [Nr. 38], S.838)

Folgende Verwaltungsvorschriften treten am Tag nach der Veröffentlichung dieses Erlasses im Amtsblatt für Brandenburg außer Kraft:

  1. Zweiter Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung von Maßnahmen zur Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg (REN-plus 2014 - 2020) vom 22. Mai 2020 (ABl. S. 512/2),

  2. Bekanntmachung der ab dem 1. Januar 2018 geltenden neuen EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 8. Januar 2018 (ABl. S. 134),

  3. Gesetzliches Messwesen - „Gesetzliches Messwesen - Allgemeine Regelungen“ (GM-AR) vom 20. September 2002 (ABl. S. 937),

  4. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Gaststättengesetzes (GastGVV) vom 24. Juli 2002 (ABl. S. 711),

  5. Öffentliches Auftragswesen - Verdingungsordnung für Leistungen (VOL), Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) vom 4. April 2001 (ABl. S. 328),

  6. Öffentliches Auftragswesen - Auftragssperren bei Verstößen gegen Vorschriften zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 4. April 2001 (ABl. S. 329),

  7. Öffentliches Auftragswesen - Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vom 4. April 2001 (ABl. S. 328),

  8. Regelungsrahmen zur Gemeinschaftsaktion des Bundes und des Landes Brandenburg „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung“ - Baustein „Wachstum-Plus“ (Handwerker- und Einzelhandels-Investitionsprogramm) vom 21. Dezember 2000 (ABl. 2001 S. 82),

  9. Öffentliches Auftragswesen - Gegenwerte in DM der Schwellenwerte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach Maßgabe der EU-Vergaberichtlinien und des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen vom 13. Januar 2000 (ABl. S. 57),

  10. Aufgaben, Organisation, Verwaltung und Wirtschaftsführung des Materialprüfungsamtes des Landes Brandenburg vom 6. Dezember 1999 (ABl. S. 1400),

  11. Richtlinie zur Gründungs- und Wachstumsfinanzierung - Gemeinschaftsaktion von Bund, Land Brandenburg und DtA vom 21. September 1999 (ABl. S. 1063),

  12. Öffentliches Auftragswesen - Vergabe öffentlicher Aufträge nach Maßgabe der EU-Richtlinien vom 21. Januar 1998 (ABl. S. 157),

  13. Öffentliches Auftragswesen - Bekanntmachung zur Vergabe öffentlicher Aufträge nach Maßgabe der EG-Richtlinien vom 18. Januar 1996 (ABl. S. 97),

  14. Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie zur Förderung der regionalen Wirtschaftsfördergesellschaften des Landes Brandenburg vom 10. Juni 1994 (ABl. S. 1322),

  15. Berichtigung der Bekanntmachung über die Änderung der Verwaltungsbezirke der Bergämter im Land Brandenburg (ABl. 1994 S. 175),

  16. Richtlinien des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie über die Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Beherbergungs- und Gaststättengewerbe vom 1. März 1994 (ABl. S. 342),

  17. Öffentliches Auftragswesen - Bekanntmachung zur Vergabe öffentlicher Aufträge nach Maßgabe der EG-Richtlinien vom 25. Januar 1994 (ABl. S. 93),

  18. Öffentliches Auftragswesen - Runderlaß des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie über die Ausnahmeregelungen zugunsten der neuen Bundesländer bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach der Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL) und Richtlinie für die bevorzugte Berücksichtigung von kleinen und mittleren Unternehmen in Handwerk, Handel und Industrie aus den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie aus dem Ostteil von Berlin bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (kmU-Regelung) vom 17. Januar 1994 (ABl. S. 82),
  19. Änderung der Verwaltungsbezirke der Bergämter im Land Brandenburg vom 8. Januar 1994 (ABl. S. 42),

  20. Öffentliches Auftragswesen - Sonderregelungen zugunsten von Unternehmen aus den neuen Bundesländern bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vom 20. Dezember 1993 (ABl. 1994 S. 10),

  21. Förderrichtlinie des Landes Brandenburg zur Förderung von Investitionen in kleinen privaten Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, des Handels, der produktionsnahen Dienstleistungen, des Fremdenverkehrs- und Freizeitgewerbes und der förderungswürdigen freien Berufe in benachteiligten Regionen (Programm zur Investitionsförderung in benachteiligten Regionen - IFBR -) vom 11. August 1993 (ABl. S. 1466),

  22. Vorläufige Verwaltungsvorschrift des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie zur Handhabung des Gesetzes zur Haftungsfreistellung der Kommunen von der Staatshaftung bei investitionsfördernden Entscheidungen (Haftungsfreistellungsgesetz - BbgHfrG) vom 14. Juli 1992 (GVBl. I S. 293) vom 25. August 1992 (ABl. S. 1283),

  23. Errichtung des Landesamtes für Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg (LGRB) vom 9. April 1992 (ABl. S. 487),

  24. Datenübermittlung an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs durch die Ordnungsbehörden in gewerberechtlichen Angelegenheiten vom 8. April 1992 (ABl. S. 486),

  25. Bekanntmachung über die Sitze und Bezirke der Bergämter im Land Brandenburg vom 12. November 1991 (ABl. S. 912),

  26. Bekanntmachung des Abkommens zwischen dem Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landes Brandenburg und dem Senator für Wirtschaft und Betriebe des Landes Berlin über die Durchführung von Materialprüfungen für das Land Berlin durch das Materialprüfungsamt des Landes Brandenburg vom 14. Juli 1998 (ABl. S. 718).