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Aufhebung des Runderlasses "Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg zu erhebenden Verwaltungsgebühren"

Aufhebung des Runderlasses "Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg zu erhebenden Verwaltungsgebühren"
vom 18. Oktober 2019
(ABl./19, [Nr. 44], S.1201)

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