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Außerkrafttreten technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2020 (TL G SoB-StB 20)

Außerkrafttreten technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2020 (TL G SoB-StB 20)
vom 17. November 2023
(ABl./23, [Nr. 48], S.1156)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 16/2023 vom 30. Juni 2023 (VkBl. S. 610) hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung, Ausgabe 2020/Fassung 2023 (TL G SoB-StB 20/23)“ bekannt gegeben.

Gemäß Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, Abteilung 4, Nummer 9/2021 - Verkehr vom 12. April 2021 „Einführung technischer Regelwerke und Erlasse des Bundes im Straßenbau des Landes Brandenburg; Sachgebiete Erd- und Grundbau, Entwässerung, Straßenbefestigungen, Straßenbaustoffe, Straßenerhaltung“ gilt das ARS Nummer 16/2023 automatisch einen Monat nach Veröffentlichung im Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Verkehrsblatt) als verbindlich eingeführt für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfernstraßen und Landesstraßen. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen. Gesonderte brandenburgische Regelungen werden nicht getroffen.

Der folgende Runderlass wird hiermit aufgehoben:

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - „Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung, Ausgabe 2020 (TL G SoB 20)“ vom 12. April 2021 (ABl. S. 379).