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Außerkrafttreten technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (TL Bitumen-StB 07/13) - Durchführung von Prüfungen an Straßenbau- und Polymermodifizierten Bitumen
Außerkrafttreten technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (TL Bitumen-StB 07/13) - Durchführung von Prüfungen an Straßenbau- und Polymermodifizierten Bitumen
vom 23. Januar 2025
(ABl./25, [Nr. 7], S.118)
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 25/2024 vom 3. Dezember 2024 (VkBl. 2025 S. 2) hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die „Technischen Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen, Ausgabe 2025 (TL Bitumen-StB 25)“ bekannt gegeben.
Gemäß Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, Abteilung 4, Nummer 9/2021 - Verkehr vom 12. April 2021 „Einführung technischer Regelwerke und Erlasse des Bundes im Straßenbau des Landes Brandenburg; Sachgebiete Erd- und Grundbau, Entwässerung, Straßenbefestigungen, Straßenbaustoffe, Straßenerhaltung“ gilt das ARS Nummer 25/2024 automatisch einen Monat nach Veröffentlichung im Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Verkehrsblatt) als verbindlich eingeführt für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfernstraßen und Landesstraßen. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen. Gesonderte brandenburgische Regelungen werden nicht getroffen.
Die folgenden Runderlasse werden hiermit aufgehoben:
Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - „Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (TL Bitumen-StB 07/13)“ vom 21. November 2013 (ABl. S. 3014)
Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - „Durchführung von Prüfungen an Straßenbau- und Polymermodifizierten Bitumen“ vom 19. September 2019 (ABl. S. 1100) im Hinblick auf die TL Bitumen-StB 07/13.