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Außerkrafttreten technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat, Ausgabe 2009 (TL AG-StB 09)
Außerkrafttreten technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat, Ausgabe 2009 (TL AG-StB 09)
vom 20. Juli 2026
(ABl./26, [Nr. 30], S.670)
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 13/2026 vom 27. Mai 2026 (VkBl. S. 499) hat das Bundesministerium für Verkehr die „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltgranulat, Ausgabe 2026 (TL AG-StB 26)“ bekannt gegeben. Die TL AG-StB 26 ersetzen die TL AG-StB 09.
Gemäß Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung „Einführung technischer Regelwerke und Erlasse des Bundes im Straßenbau des Landes Brandenburg; Sachgebiete Erd- und Grundbau, Entwässerung, Straßenbefestigungen, Straßenbaustoffe, Straßenerhaltung“ vom 12. April 2021 (ABl. S. 378) gilt das Allgemeine Rundschreiben (ARS) Nummer 13/2026 automatisch einen Monat nach Veröffentlichung im Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr (Verkehrsblatt) als verbindlich eingeführt für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfernstraßen und Landesstraßen. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.
Der folgende Runderlass wird hiermit aufgehoben:
Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat, Ausgabe 2009 (TL AG-StB 09) vom 30. Oktober 2009 (ABl. S. 2307).
Das Verzeichnis der gültigen technischen Regelwerke und Regelungen beziehungsweise zugehörigen Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau des Bundesverkehrsministeriums wird auf der Internetseite des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg geführt.
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