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Außerkrafttreten technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (ZTV Beton-StB 07) - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (ZTV Beton-StB 07); Änderungen und Ergänzungen

Außerkrafttreten technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (ZTV Beton-StB 07) - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (ZTV Beton-StB 07); Änderungen und Ergänzungen
vom 22. Juni 2026
(ABl./26, [Nr. 27], S.600)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 09/2026 vom 23. April 2026 (VkBl. S. 414) hat das Bundesministerium für Verkehr die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2026 (ZTV Beton-StB 26)“ bekannt gegeben. Die ZTV Beton-StB 26 ersetzen die ZTV Beton-StB 07.

Gemäß Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung „Einführung technischer Regelwerke und Erlasse des Bundes im Straßenbau des Landes Brandenburg; Sachgebiete Erd- und Grundbau, Entwässerung, Straßenbefestigungen, Straßenbaustoffe, Straßenerhaltung“ vom 12. April 2021 (ABl. S. 378) gilt das Allgemeine Rundschreiben Nummer 09/2026 automatisch einen Monat nach Veröffentlichung im Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Verkehrsblatt) als verbindlich eingeführt für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfernstraßen und Landesstraßen. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Die folgenden Runderlasse werden hiermit aufgehoben:

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (ZTV Beton-StB 07) vom 25. August 2008 (ABl. S. 2152),

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (ZTV Beton-StB 07); Änderungen und Ergänzungen vom 28. Januar 2013 (ABl. S. 451).

Das Verzeichnis der gültigen technischen Regelwerke und Regelungen beziehungsweise zugehörigen Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau des Bundesverkehrsministeriums wird auf der Internetseite des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg geführt.