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Außerkrafttreten technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (TL Beton-StB 07) - Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (TL Beton-StB 07); Änderungen und Ergänzungen - Vermeidung von Schäden an Fahrbahndecken aus Beton infolge von Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR)
Außerkrafttreten technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (TL Beton-StB 07) - Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (TL Beton-StB 07); Änderungen und Ergänzungen - Vermeidung von Schäden an Fahrbahndecken aus Beton infolge von Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR)
vom 22. Juni 2026
(ABl./26, [Nr. 27], S.600)
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 10/2026 vom 23. April 2026 (VkBl. S. 415) hat das Bundesministerium für Verkehr die „Technischen Lieferbedingungen für die Herstellung von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2026 (TL Beton-StB 26)“ bekannt gegeben. Die TL Beton-StB 26 ersetzen die TL Beton-StB 07.
Gemäß Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung „Einführung technischer Regelwerke und Erlasse des Bundes im Straßenbau des Landes Brandenburg; Sachgebiete Erd- und Grundbau, Entwässerung, Straßenbefestigungen, Straßenbaustoffe, Straßenerhaltung“ vom 12. April 2021 (ABl. S. 378) gilt das Allgemeine Rundschreiben Nummer 10/2026 automatisch einen Monat nach Veröffentlichung im Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Verkehrsblatt) als verbindlich eingeführt für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfernstraßen und Landesstraßen. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.
Die folgenden Runderlasse werden hiermit aufgehoben:
Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgmische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (TL Beton-StB 07) vom 25. August 2008 (ABl. S. 2152),
Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (TL Beton-StB 07); Änderungen und Ergänzungen vom 28. Januar 2013 (ABl. S. 451),
Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Vermeidung von Schäden an Fahrbahndecken aus Beton infolge von Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) vom 25. April 2013 (ABl. S. 1517).
Die Anwendung des folgenden technischen Regelwerks wird hiermit aufgehoben:
Korrekturen zu den „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007
(TL Beton-StB 07)“, bekannt gegeben vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit ARS 04/2022 (VkBl. S. 235) (im Amtsblatt nicht veröffentlicht), eingeführt mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, Abteilung 4, Nummer 9/2021 - Verkehr „Einführung technischer Regelwerke und Erlasse des Bundes im Straßenbau des Landes Brandenburg; Sachgebiete Erd- und Grundbau, Entwässerung, Straßenbefestigungen, Straßenbaustoffe, Straßenerhaltung“ (Generalerlass) vom 12. April 2021 (ABl. S. 378).
Das Verzeichnis der gültigen technischen Regelwerke und Regelungen beziehungsweise zugehörigen Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau des Bundesverkehrsministeriums wird auf der Internetseite des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg geführt.
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