Suche
Außerkrafttreten technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Asphaltbauweisen, Ausgabe 2009/Fassung 2013 (ZTV BEA-StB 09/13)
Außerkrafttreten technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Asphaltbauweisen, Ausgabe 2009/Fassung 2013 (ZTV BEA-StB 09/13)
vom 8. Juni 2026
(ABl./26, [Nr. 25], S.529)
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 11/2026 vom 30. April 2026 (VkBl. S. 391) hat das Bundesministerium für Verkehr die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau und die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Teil 2: Bauen im Bestand - Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung, Stand März 2026 (ZTV Asphalt-StB Stand März 26 Teil 2)“ bekannt gegeben. Die ZTV Asphalt-StB Stand März 26 Teil 2 ersetzen die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflä-chenbefestigungen - Asphaltbauweisen, Ausgabe 2009/Fassung 2013 (ZTV BEA-StB 09/13)“.
Gemäß Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung „Einführung technischer Regelwerke und Erlasse des Bundes im Straßenbau des Landes Brandenburg; Sachgebiete Erd- und Grundbau, Entwässerung, Straßenbefestigungen, Straßenbaustoffe, Straßenerhaltung“ vom 12. April 2021 (ABl. S. 378) gilt das Allgemeine Rundschreiben Nummer 11/2026 automatisch einen Monat nach Veröffentlichung im Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr (Verkehrsblatt) als verbindlich eingeführt für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfernstraßen und Landesstraßen. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.
Der folgende Runderlass wird hiermit aufgehoben:
Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Asphaltbauweisen, Ausgabe 2009/Fassung 2013 (ZTV BEA-StB 09/13)“ vom 25. August 2014 (ABl. S. 1128).
Das Verzeichnis der gültigen technischen Regelwerke und Regelungen beziehungsweise zugehörigen Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau des Bundesverkehrsministeriums wird auf der Internetseite des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg geführt.
Verwaltungsvorschriften