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Außerkrafttreten technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (ZTV Asphalt-StB 07/13) - Anwendung und Ausschreibung von Kompakten Asphaltbefestigungen

Außerkrafttreten technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (ZTV Asphalt-StB 07/13) - Anwendung und Ausschreibung von Kompakten Asphaltbefestigungen
vom 8. Juni 2026
(ABl./26, [Nr. 25], S.528)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 08/2026 vom 25. März 2026 (VkBl. S. 387) hat das Bundesministerium für Verkehr die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Teil 1: Neubau und Bau von Schichten in gleichmäßiger Dicke, Ausgabe 2026 (ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1)“ bekannt gegeben. Die ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1 ersetzen die ZTV Asphalt-StB 07/13.

Gemäß Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung „Einführung technischer Regelwerke und Erlasse des Bundes im Straßenbau des Landes Brandenburg; Sachgebiete Erd- und Grundbau, Entwässerung, Straßenbefestigungen, Straßenbaustoffe, Straßenerhaltung“ vom 12. April 2021 (ABl. S. 378) gilt das Allgemeine Rundschreiben Nummer 08/2026 automatisch einen Monat nach Veröffentlichung im Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Verkehrsblatt) als verbindlich eingeführt für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfernstraßen und Landesstraßen. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Die folgenden Runderlasse werden hiermit aufgehoben:

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (ZTV Asphalt-StB 07/13)“ vom 2. April 2014 (ABl. S. 605)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - „Anwendung und Ausschreibung von Kompakten Asphaltbefestigungen“ vom 20. September 2019 (ABl. S. 1100).

Das Verzeichnis der gültigen technischen Regelwerke und Regelungen beziehungsweise zugehörigen Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau des Bundesverkehrsministeriums wird auf der Internetseite des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg geführt.