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Benachrichtigung in Nachlasssachen

Benachrichtigung in Nachlasssachen
vom 27. Februar 2023
(ABl./23, [Nr. 14], S.326)

Die Gemeinsame Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und des Ministers des Innern über Benachrichtigung in Nachlasssachen vom 30. November 2010 (ABl. S. 2017, JMBl. S. 90), die zuletzt durch die Gemeinsame Allgemeine Verfügung vom 17. November 2014 (ABl. 2015 S. 16, JMBl. 2015
S. 2) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 31. März 2023 außer Kraft.

Noch vorhandene Bestände der Anlage 1 in der bisherigen Fassung dieser Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung können aufgebraucht werden.

Potsdam, den 27. Februar 2023

Die Ministerin der Justiz

Susanne Hoffmann

Der Minister des Innern und für Kommunales

Michael Stübgen