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Aufhebung der Verwaltungsvorschrift "Erste Hinweise zur Anwendung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes des Ministeriums des Innern"

Aufhebung der Verwaltungsvorschrift "Erste Hinweise zur Anwendung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes des Ministeriums des Innern"
vom 12. September 2022
(ABl./22, [Nr. 38], S.805)

Die Verwaltungsvorschrift „Erste Hinweise zur Anwendung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes des Ministeriums des Innern“ vom 17. Juli 1998 (ABl. S. 842) tritt am Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg außer Kraft.