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Außerkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zur Durchführung des § 3 und der §§ 78 bis 85 der Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV)

Außerkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zur Durchführung des § 3 und der §§ 78 bis 85 der Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV)
vom 28. April 2025
(ABl./25, [Nr. 21], S.378)

Der Erlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zur Durchführung des § 3 und der §§ 78 bis 85 der Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV) vom 7. Mai 1997 (ABl. S. 425) tritt am Tag nach der Veröffentlichung dieses Erlasses im Amtsblatt für Brandenburg außer Kraft.