Außerkrafttreten eines Runderlasses
Außerkrafttreten eines Runderlasses
Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Vom 12. Januar 2012
Der Runderlass A 3/00 des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung über die Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen, die bei der Beräumung von Havarien anfallen, vom 30. Juni 2000 (ABl. S. 658) tritt am 1. Februar 2012 außer Kraft.