Aufhebung des Erlasses des Ministers des Innern über die Behandlung sowjetischer Ehren- und Denkmäler
- Der Erlaß des Ministers des Innern über die Behandlung sowjetischer Ehren- und Denkmäler vom 13. Februar 1991 (ABl. S. 166) wird aufgehoben.
- Auf die Regelungen des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg vom 22. Juni 1991 (GVBl. S. 311) sowie des Abkommens vom 16. Dezember 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über Kriegsgräberfürsorge (BGBl. II 1994 S. 598) wird hingewiesen.
- Die Aufhebung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.