Aufhebung des Gemeinsamen Erlasses des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen über die Barbeträge nach § 21 Abs. 3 Satz 3 Bundessozialhilfegesetz und nach § 39 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIII
Der Gemeinsame Erlass des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen über die Barbeträge nach § 21 Abs. 3 Satz 3 Bundessozialhilfegesetz und nach § 39 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIII vom 30. Dezember 1992 (ABl. 1993 S. 167) wird aufgehoben.