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Aufhebung des Erlasses zur Anfrage nach den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung, Zielanpassung im Rahmen der Behördenbeteiligung und Auskunftspflicht über das In-Kraft-Treten eines Bauleitplanes

Aufhebung des Erlasses zur Anfrage nach den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung, Zielanpassung im Rahmen der Behördenbeteiligung und Auskunftspflicht über das In-Kraft-Treten eines Bauleitplanes
vom 23. September 2024
(ABl./24, [Nr. 40], S.990)

Der Erlass zur Anfrage nach den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung, Zielanpassung im Rahmen der Behördenbeteiligung und Auskunftspflicht über das In-Kraft-Treten eines Bauleitplanes vom 10. August 2005 (ABl. S. 946) wird mit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung aufgehoben.

Die Aufhebung dient der Klarstellung. Die Rechtsgrundlage für die verpflichtende Anfrage der Gemeinden nach den Zielen der Raumordnung ist mit Inkrafttreten des Sechsten Staatsvertrages über die Änderung des Landesplanungsvertrages am 1. August 2024 (GVBl. I Nr. 46) entfallen.