Abgabepreise für gebrauchte Pflastersteine und Straßenborde aus Naturstein an öffentliche Baulastträger
Die Bekanntmachung richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (MSWV), Abteilung 5, Nummer 10/1997 - Straßenbau - vom 10. Juni 1997 (ABl. S. 602) wurden Regelungen zur Abgabe von Pflastersteinen, Straßenbordsteinen und Platten aus Naturstein, die bei Baumaßnahmen im Zuge von Bundesfern- und Landesstraßen anfallen, an öffentliche Baulastträger eingeführt.
Der Runderlass des MSWV, Abteilung 5, Nummer 10/1997 - Straßenbau - vom 10. Juni 1997 wird hiermit außer Kraft gesetzt.
Öffentliche Baulastträger können sich bei Bedarf an den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg wenden.