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Aufgaben und Organisation der ADV-Leitstelle für die Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg

Aufgaben und Organisation der ADV-Leitstelle für die Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg
vom 11. Dezember 2012
(JMBl/13, [Nr. 1], S.04)

Der umfassende Einsatz von Informationstechnik und Fachverfahren bei den Verwaltungsgerichten des Landes Brandenburg erfordert eine effektive Betreuung, Wartung und Pflege von Hard- und Software sowie die koordinierte Unterstützung der Anwenderinnen und Anwender durch eine ADV-Leitstelle für die Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg.

In diesem Erlass werden die Aufgaben, organisatorischen Strukturen und prinzipiellen Regelungen zur Dienst- und Fachaufsicht für die ADV-Leitstelle für die Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg bestimmt.

1 Organisation und Struktur der ADV-Leitstelle für die Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg

1.1 Die ADV-Leitstelle für die Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg. Sie führt die Bezeichnung „ADV-Leitstelle für die Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg (ADV-Leit VG).“

1.2 Die ADV-Leit VG ist dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) zugeordnet. Ihr Dienstsitz befindet sich dort und ist unter der postalischen Adresse des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) mit dem Zusatz „ADV-Leitstelle für die Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg“ zu erreichen.

1.3 Die Bereitstellung des üblichen Geschäftsbedarfs für die ADV-Leit VG obliegt dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder).

1.4 Die ADV-Leit VG ist personell mit einer Leitungskraft des gehobenen oder höheren Dienstes und weiteren Arbeitskräften besetzt. Die Leitungskraft ist den weiteren Arbeitskräften der ADV-Leit VG vorgesetzt.

1.5 Die Dienstaufsicht über die Beschäftigten der ADV-Leit VG obliegt der Gerichtsleitung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder). Darüber hinaus beruft die Gerichtsleitung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg eine IT-Dezernentin oder einen IT-Dezernenten (einschließlich Vertretung) als unmittelbare Fachvorgesetzte oder unmittelbaren Fachvorgesetzten der ADV-Leit VG, die Fachaufsichtsführende Stelle. Diese hat in grundsätzlichen Angelegenheiten eine Abstimmung der Präsidentinnen und Präsidenten der Verwaltungsgerichte vorzunehmen. Sofern keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, obliegt das Letztentscheidungsrecht dem Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg in Abstimmung mit dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

1.6 Weitere Aufgaben der Fachaufsichtsführenden Stelle sind die organisatorische, strukturelle, personelle und haushalterische IT-Planung und die Mitwirkung bei bestimmten länderübergreifenden IT-Angelegenheiten nach Abstimmung mit dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und dem Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg. Bei grundsätzlichen Fragen beziehungsweise Betroffenheit mehrerer Verwaltungsgerichte ist die Abstimmung mit den anderen Gerichtsleitungen sicherzustellen.

1.7 Je eine Nebenstelle der ADV-Leit VG befindet sich bei den Verwaltungsgerichten Cottbus und Potsdam. Die allgemeine Dienstaufsicht über die bei den Nebenstellen eingesetzten Beschäftigten obliegt der örtlichen Gerichtsleitung in Abstimmung mit der Fachaufsichtsführenden Stelle.

1.8 Die Beschäftigten der ADV-Leit VG verbleiben im Personalbestand des Verwaltungsgerichts, dem sie vor ihrem Einsatz in der ADV-Leit VG zugeordnet waren, und werden dort personalrechtlich verwaltet. Hierzu zählt insbesondere die Führung der Personalakten.

2 Aufgaben

Die ADV-Leit VG hat einen geordneten IT-Betrieb bei allen Verwaltungsgerichten unter Beachtung der dazu erforderlichen sicherheits- und datenschutzrechtlichen Erfordernisse einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies umfasst:

  1. Mitwirkung bei der IT-Planung (organisatorisch, strukturell, personell, haushalterisch),
  2. Planung und Durchführung von IT-Beschaffung (Hard- und Software) im Rahmen der im IT-Bereich zugewiesenen Haushaltsmittel,
  3. Beratung der Leitungen der Verwaltungsgerichte in allen Angelegenheiten mit IT-Bezug,
  4. Mitwirkung bei der Auswahl, Entwicklung, Pflege, Einführung und Schulung der bei den Verwaltungsgerichten einzusetzenden IT-Anwendungen,
  5. Systembetreuung der eingesetzten Hard- und Software sowie Netzwerktechnik,
  6. Prüfung und Freigabe von einzusetzender Hard- und Software,
  7. Aufstellung und Überwachung der Einhaltung von Sicherheitskonzepten in Abstimmung mit den IT-Sicherheitsbeauftragten,
  8. Fachaufsicht über die systembetreuenden Beschäftigten der Verwaltungsgerichte,
  9. Koordinierung von IT-Facharbeitsgruppen bei den Verwaltungsgerichten,
  10. Mitwirkung bei bestimmten länderübergreifenden IT-Angelegenheiten nach Abstimmung mit dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und dem Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg sowie
  11. Vermögensbuchführung, -nachweis, integrierte Buchführung für Informationstechnik und Softwarelizenzen gemäß § 73 der Landeshaushaltsordnung, soweit nicht anderen Stellen übertragen.

Das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg kann die Aufgaben konkretisieren, einschränken und weitere Aufgaben vorsehen.

3 Arbeitszeit

Die tägliche Arbeitszeit richtet sich nach den Tarifbedingungen. Bei technischer Notwendigkeit von Arbeiten auch außerhalb des üblichen Gleitzeitrahmens sind diese unverzüglich der personalführenden Stelle unter Angabe der Gründe anzuzeigen und nach Prüfung dem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben.

4 Dienstreisen

Für dienstlich veranlasste Fahrten der Beschäftigten der ADV-Leit VG zu den Verwaltungsgerichten, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dem Ministerium der Justiz sowie den Landesbetrieben gemäß § 14 des Landesorganisationsgesetzes gilt die Dienstreise als genehmigt. Genehmigungen anderer Dienstreisen erteilt die örtliche Geschäftsleitung in Abstimmung mit der Fachaufsichtsführenden Stelle.

Die Dienstreisen sind aus den Titeln der Gruppe 527 zu finanzieren. Zur Prüfung der Auskömmlichkeit der dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind die Dienstreisen vor Antritt anzuzeigen.

5 Fortbildung

Aus- und Fortbildung sind unverzichtbare Bestandteile professioneller Datenverarbeitung. Sie sind darauf gerichtet, die Kompetenz der Beschäftigten in den Arbeitsfeldern der ADV-Leitstelle zu fördern. Die Fachaufsichtsführende Stelle hat für die fachliche Weiterentwicklung der Beschäftigten der ADV-Leit VG Sorge zu tragen.

6 Haushalts- und Wirtschaftsführung

Der ADV-Leit VG wird die Befugnis über die eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Ausgaben für die Datenverarbeitung bei den Verwaltungsgerichten im Rahmen der zugewiesenen Haushaltsmittel übertragen.

7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Allgemeine Verfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg in Kraft. Gleichzeitig tritt der Errichtungserlass ADV-Leitstelle für die Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg vom 15. Dezember 2005 außer Kraft.

Potsdam, den 11. Dezember 2012

Der Minister der Justiz

Dr. Volkmar Schöneburg