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Abrechnung der Betriebs- und Nebenkosten (BNK) für das Jahr 2007

Abrechnung der Betriebs- und Nebenkosten (BNK) für das Jahr 2007
vom 24. April 2009

Umsetzung des Vermieter-Mieter-Modells

Im Dezember 2008 wurden vom BLB erstmals Betriebskostenabrechnungen (BNK) für die Liegenschaften im wirtschaftlichen Eigentum erstellt und den Nutzern übersandt. Im Ergebnis dieser Abrechnungen sind bei der Mehrzahl der Nutzer Nachzahlungsverpflichtungen bzw. Guthaben zu verzeichnen.

Hinsichtlich der haushalterischen Abwicklung der erforderlichen Nachzahlungen an den BLB bzw. Guthabenerstattungen durch den BLB bitte ich um Beachtung folgender Hinweise:

Gem. Ziff. 17.1 des HWR 2009 sind für die am VMM mit dem BLB teilnehmenden Kapitel die Ausgaben für Mieten (einschl. Betriebs-und Nebenkosten) bei Titel 518 25 - Mietzahlungen an den BLB zu buchen. Durch den BLB im Rahmen der Abrechnung der Betriebs- und Nebenkosten für das Jahr 2007 errechnete Nachzahlungen sind ebenfalls aus Titel 518 25 zu leisten. Aus den Abrechnungen resultierende Guthaben sind bei Titel 119 10 - Sonstige Einnahmen zu buchen.

Übersteigen - bezogen auf den jeweiligen Einzelplan - die Nachzahlungsverpflichtungen die Ansätze der jeweiligen Titel 518 25 werden Sie hiermit gem. § 7 Abs. 3 HG 2008/2009 ermächtigt, zur Deckung der Nachzahlungen Mehreinnahmen bis zur Höhe der bei Titel 119 10 vereinnahmten Rückerstattungen durch den BLB aus Guthaben der BNK-Abrechnungen heranzuziehen. Da gem. § 5 Abs. 5 HG 2008/2009 Mehreinnahmen bei den Obergruppen 11 bis 13 zur Verstärkung von Ausgaben des Verwaltungsbudgets herangezogen werden können, ist zu beachten, dass Mehreinnahmen bei Titel 119 10 aus der Erstattung von BNK-Guthaben, die zur Deckung für Mehrausgaben bei Titel 518 25 herangezogen werden, nicht mehr zur Verstärkung von Ausgaben des Verwaltungsbudgets zur Verfügung stehen.

Übersteigt innerhalb eines Einzelplanes die Summe der BNK-Nachzahlungen die Höhe der erstatteten Guthaben aus den BNK-Abrechnungen, können gem. § 7 Abs. 3 HG 2008/2009 Minderausgaben aus dem Verwaltungsbudget bzw. Mehreinnahmen bei den Obergruppen 11 bis 13 zur Deckung herangezogen werden.

Zur künftigen Vereinfachung des Verfahrens beabsichtige ich, ab dem Haushaltsjahr 2010 im Haushaltsgesetz die einseitige Deckungsfähigkeit des Titels 518 25 aus dem Verwaltungsbudget aufzunehmen.