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Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Dahme-Heideseen“

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Dahme-Heideseen“
vom 11. Juni 1998
(GVBl.II/98, [Nr. 19], S.454)

zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. März 2016
(GVBl.II/16, [Nr. 17])

Auf Grund des § 22 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes vom 25. Juni 1992 (GVBl. I S. 208), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 1997 (GVBl. I S. 140), verordnet der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung:

§ 1
Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Oder-Spree werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Dahme-Heideseen".

§ 2
Schutzgegenstand

(1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von rund 56 733 Hektar. Es umfaßt den Landschaftsraum des Dahme-Seengebietes, im Südwesten Teile des Teupitzer Hügellandes und im Südosten Teile der Beeskower Platte.

Das Landschaftsschutzgebiet umfaßt folgende Flure der Gemarkungen ganz oder teilweise:

Im Landkreis Dahme-Spreewald:

Bestensee, Flure 4, 5, 8, 10-13; Bindow, Flure 2, 3; Birkholz, Flure 1-6; Blossin, Flure 1-5; Briesen, Flure 1-5; Dolgenbrodt, Flure 1, 3-5; Egsdorf, Flure 1, 3; Freidorf, Flure 1-9; Gräbendorf, Flure 1-7, 9-11; Groß Köris, Flure 1-8; Gussow, Flure 1-3; Halbe, Flure 1-6; Hermsdorf, Flure 1-10; Klein-Köris, Flure 1-11; Köthen, Flur 1; Kolberg, Flure 1-7; Löpten, Flure 1-7; Märkisch Buchholz, Flure 1-9; Motzen, Flur 4; Münchehofe, Flure 1-6; Neuendorf (bei Teupitz), Flure 1-4; Oderin, Flure 1-4; Pätz, Flure 1-8; Prieros, Flure 1-6; Schwerin, Flure 2, 3; Staakow, Flure 1, 2, 5, 6; Streganz, Flure 1-7; Teupitz, Flure 3-8; Teurow, Flure 1-7; Tornow, Flure 1-7; Wolzig, Flure 1-5;

Im Landkreis Oder-Spree:

Ahrensdorf, Flur 1; Alt-Stahnsdorf, Flure 1-3; Behrensdorf, Flur 1; Bugk, Flure 1-6; Giesensdorf, Flur 1; Glienicke, Flur 2; Görsdorf (bei Beeskow), Flure 1-4; Görsdorf (bei Storkow), Flure 1-3; Groß Eichholz, Flure 1-4; Groß Schauen, Flure 1, 2; Kehrigk, Flure 1-5; Klein Schauen, Flure 1, 2; Kossenblatt, Flure 1-4; Kummersdorf, Flure 1, 2; Lebbin, Flur 2; Limsdorf, Flure 1-12; Lindenberg, Flure 3, 4; Philadelphia, Flure 1-5; Rieplos, Flure 1-3; Schwenow, Flure 1-3; Schwerin, Flure 1, 2; Selchow, Flure 1-3; Spreenhagen, Flure 9, 11, 12; Storkow, Flure 1-6, 9, 10, 12-19, 21, 26-28, 30, 34, 36, 37, 41; Wendisch-Rietz, Flure 2-6; Werder, Flure 1-3; Wochowsee, Flure 1-3; Wulfersdorf, Flur 1.

Eine Kartenskizze zur Orientierung über die Lage des Landschaftsschutzgebietes ist dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügt.

(2) Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist in den in Anlage 2 dieser Verordnung aufgeführten Karten mit ununterbrochener Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die in Anlage 2 Nr. 1 dieser Verordnung aufgeführte topografische Übersichtskarte im Maßstab 1 : 50 000, Kartenblatt L 3746, L 3748, L 3750, L 3946, L 3948, L 3950, dient der räumlichen Einordnung des Landschaftsschutzgebietes. Die Verortung im Gelände ermöglichen die in Anlage 2 Nr. 2 aufgeführten 35 topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den in Anlage 2 Nummer 3 aufgeführten 281 Flurkarten und in den in Nummer 4 aufgeführten 26 Liegenschaftskarten.

(3) Die Karten können beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam, sowie bei den Landkreisen Dahme-Spreewald und Oder-Spree, untere Naturschutzbehörden, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

§ 3
Schutzzweck

Schutzzweck ist

  1. die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Schönheit, Vielfalt und Eigenart der eiszeitlich entstandenen und durch menschliche Nutzungen geprägten Landschaft, insbesondere
    1. eines typischen Ausschnittes der südlichen Jungmoränenlandschaft innerhalb des Ostbrandenburgischen Heide- und Seengebietes mit ihrem Mosaik aus Seen, Fließgewässern, Mooren, Talsandebenen, Dünen, Hügeln der End- und Grundmoränen sowie den weiträumigen Waldgebieten,
    2. der historisch geprägten und weitgehend offenen, reich gegliederten Kulturlandschaft mit ihren teilweise kleinräumigen und strukturreichen Landschaftselementen, wie Wiesen, Weiden und Obstpflanzungen, Äcker, Heiden, Kopfweiden, Feldgehölze, Hecken, Solitärbäumen und Lesesteinhaufen,
    3. der historisch geprägten, weiträumig angelegten Siedlungsstrukturen mit Alleen;
  2. die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere
    1. der Funktionsfähigkeit der Böden durch Sicherung und Förderung der natürlichen Vielfalt der Bodeneigenschaften, den Schutz des Bodens vor Überbauung, Verdichtung, Erosion und vor Abbau,
    2. der Funktionsfähigkeit eines weitgehend unbeeinträchtigten Wasserhaushaltes innerhalb eines für den Südosten Brandenburgs bedeutsamen Wassereinzugs- und Grundwasserneubildungsgebietes, insbesondere der Quellen, Stand- und Fließgewässer, Überflutungsstandorte, Uferbereiche, Verlandungszonen sowie der verschiedenen Moortypen,
    3. der Reinhaltung und Verbesserung der Luft sowie der Erhaltung und Stabilisierung des Regional- und Lokalklimas,
    4. eines umfassenden und großräumigen Schutzes unerschlossener Landschaftsräume für bestandsbedrohte Arten großer Arealansprüche, insbesondere der Vorkommen seltener Greifvögel und Schreitvögel sowie weiterer störungsempfindlicher Arten,
    5. der seltenen, gefährdeten und landschaftstypischen Biotoptypen, vor allem
      ea) der Rinnen-, Becken- und Kesselseen sowie Fließgewässer mit ihren Wasserpflanzen-, Schwimmblatt- und Röhrichtgesellschaften,
      eb) der an nährstoffarme Standortverhältnisse angepaßten Kessel- und Verlandungsmoore, der Trockenrasen, Zwergstrauchheiden und Binnendünen,
      ec) der naturnah ausgebildeten Wälder, insbesondere der Bruchwälder und grundwassernahen Niederungswälder sowie der Eichenmischwälder und Kiefernwälder,
    6. eines landschaftsübergreifenden Biotopverbundes, insbesondere der zusammenhängenden Fließgewässersysteme für die Vorkommen des Fischotters;
  3. die Sicherung und Entwicklung einer naturverträglichen Erholungsnutzung im Einzugsbereich des Großraums Berlin, unter Berücksichtigung und Einbindung der vorhandenen dörflichen Strukturen und der Naturausstattung;
  4. die Entwicklung des Gebietes im Hinblick auf eine naturverträgliche, nachhaltige Landnutzung.

§ 4
Verbote, Genehmigungsvorbehalte

(1) Vorbehaltlich der nach § 5 dieser Verordnung zulässigen Handlungen sind in dem Landschaftsschutzgebiet gemäß § 22 Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes folgende Handlungen verboten:

  1. Borstgras- und Trockenrasen, Zwergstrauchheiden und Binnendünen nachteilig zu verändern, zu beschädigen oder zu zerstören;
  2. Niedermoorstandorte umzubrechen oder in anderer Weise zu beeinträchtigen;
  3. Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, Feld- oder Ufergehölze, Ufervegetation oder Findlinge zu beschädigen oder zu beseitigen.

(2) Sonstige Handlungen, die geeignet sind, den Charakter des Gebietes zu verändern, den Naturhaushalt zu schädigen, das Landschaftsbild zu verunstalten, den Naturgenuß zu beeinträchtigen oder sonst dem besonderen Schutzzweck zuwiderzulaufen, bedürfen der Genehmigung. Der Genehmigung bedarf insbesondere, wer beabsichtigt,

  1. bauliche Anlagen, die einer öffentlich-rechtlichen Zulassung oder Anzeige bedürfen, zu errichten oder wesentlich zu verändern;
  2. die Bodengestalt zu verändern, die Böden zu verfestigen, zu versiegeln oder zu verunreinigen;
  3. Plakate und Werbeanlagen aufzustellen oder anzubringen, ausgenommen zur saisonalen Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte;
  4. Röhrichtzonen sowie Verlandungs- und Kesselmoore außerhalb der Wege zu betreten;
  5. außerhalb öffentlich-rechtlich zugelassener und gekennzeichneter Plätze sowie von Hausgärten Wohnwagen aufzustellen;
  6. Veranstaltungen mit motorbetriebenen Fahrzeugen durchzuführen;
  7. Grünland in eine andere Nutzungsart zu überführen;
  8. Gewässer jeder Art entgegen dem Schutzweck zu verändern;
  9. außerhalb des Waldes landschaftsuntypische Gehölzpflanzungen vorzunehmen.

(3) Die Genehmigung nach Absatz 2 ist, unbeschadet anderer Rechtsvorschriften, auf Antrag von der unteren Naturschutzbehörde zu erteilen, wenn die beabsichtigte Handlung den Charakter des Gebietes nicht verändert und dem besonderen Schutzzweck nicht oder nur unerheblich zuwiderläuft. Die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Flächen im Geltungsbereich eines Bauleitplans, für die eine bauliche oder sonstige dem Schutzzweck widersprechende Nutzung dargestellt oder festgesetzt ist, sofern das für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Ministerium diesen Darstellungen oder Festsetzungen zugestimmt hat. Diese Flächen sind im Bauleitplan in geeignetem Maßstab kartografisch darzustellen.

§ 5
Zulässige Handlungen

(1) Entgegen § 4 dieser Verordnung bleiben zulässig:

  1. die im Sinne des § 11 Abs. 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung auf den rechtmäßig dafür genutzten Flächen mit der Maßgabe, daß
    1. § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 3 sowie § 4 Abs. 2 Nr. 7 gelten,
    2. § 4 Abs. 1 Nr. 2 gilt, wobei eine Bewirtschaftung von Niedermooren entsprechend den Moortypen (Norm-, Mulm-, Erdniedermoor) ausgenommen ist. Dabei ist eine weitere Degradierung des Moorkörpers weitestgehend auszuschließen;
  2. die im Sinne des § 11 Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung auf den rechtmäßig dafür genutzten Flächen mit der Maßgabe, daß
    1. § 4 Abs. 1 Nr. 1 und
    2. § 4 Abs. 2 Nr. 8 gelten;
  3. für den Bereich der Jagd:
    1. die rechtmäßige Ausübung der Jagd,
    2. die Errichtung von Ansitzleitern und Kanzeln, soweit das charakteristische Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird und nur Materialien verwendet werden, die sich in das Landschaftsbild einfügen;
  4. die im Sinne des § 11 Abs. 4 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg ordnungsgemäße fischereiwirtschaftliche Flächennutzung sowie die Angelfischerei auf den rechtmäßig dafür genutzten Flächen mit der Maßgabe, daß
    1. § 4 Abs. 2 Nr. 4 für die Angelfischerei gilt,
    2. Fanggeräte und Fangmittel so einzusetzen oder auszustatten sind, daß eine Gefährdung des Fischotters weitgehend ausgeschlossen ist;
  5. die ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässer im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde und mit der Maßgabe, daß
    1. Maßnahmen zeitlich und räumlich derart durchzuführen sind, daß ein vielfältiger und standortgerechter Pflanzen- und Tierbestand erhalten bleibt oder sich neu entwickeln kann,
    2. bei erforderlichen Wasserbaumaßnahmen möglichst natürliche Baustoffe und ingenieurbiologische Methoden verwendet werden,
    3. keine Pflanzenschutzmittel verwendet werden. Der Herstellung des Benehmens bedarf es nicht, soweit es sich um unaufschiebbare Maßnahmen handelt;
  6. die im Sinne des § 38 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes bestimmungsgemäße Nutzung der der Landesverteidigung dienenden Flächen einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung sowie die zur Aufrechterhaltung und Sicherung der militärischen Nutzung erforderlichen Tätigkeiten, Maßnahmen und Einrichtungen;
  7. die ordnungsgemäße Unterhaltung der rechtmäßig bestehenden Anlagen einschließlich der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde. Der Herstellung des Benehmens bedarf es nicht, soweit es sich um unaufschiebbare Maßnahmen handelt;
  8. die Nachrüstung bestehender landwirtschaftlicher Anlagen, soweit sie nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bis zum 30. Juni 1999 erforderlich ist;
  9. Maßnahmen der Modernisierung, Instandsetzung sowie der notwendigen Anpassung der Infrastruktur an umweltgesetzliche Erfordernisse auf räumlich abgegrenzten landwirtschaftlichen Betriebsstandorten, die als solche im Liegenschaftskataster bezeichnet sind. Soweit diese Maßnahmen eine Errichtung bzw. Erweiterung von Baukörpern, die einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Anzeige bedürfen, darstellen, ist das Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde erforderlich;
  10. Handlungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 Nr. 9 in rechtmäßig bestehenden Baumschulen, Gärten, Friedhöfen, Park- und Gartenanlagen;
  11. die sonstigen bei Inkrafttreten dieser Verordnung aufgrund behördlicher Einzelfallentscheidung rechtmäßig ausgeübten Nutzungen und Befugnisse in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang;
  12. Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die von der zuständigen Naturschutzbehörde angeordnet worden sind;
  13. Maßnahmen zur Untersuchung von Altlast-Verdachtsflächen und Maßnahmen der Altlastensanierung im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde. Der Herstellung des Benehmens bedarf es nicht, soweit es sich um unaufschiebbare Maßnahmen handelt;
  14. behördlich angeordnete oder zugelassene Beschilderungen;
  15. die Durchführung von Untersuchungsmaßnahmen sowie von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in Altbergbaugebieten auf der Grundlage einer bergschadenskundlichen Analyse im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde. Der Herstellung des Benehmens bedarf es nicht, soweit es sich um unaufschiebbare Maßnahmen handelt.

(2) Die in § 4 Abs. 2 Nr. 4 dieser Verordnung für das Betreten des Landschaftsschutzgebietes enthaltenen Einschränkungen gelten nicht für die Dienstkräfte der Naturschutzbehörden, die zuständigen Naturschutzhelfer und sonstige von den Naturschutzbehörden beauftragte Personen sowie für Dienstkräfte und beauftragte Personen anderer zuständiger Behörden und Einrichtungen und die von ihnen beauftragten Personen, soweit diese in Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben handeln. Der Genehmigungsvorbehalt nach § 19 Abs. 3 des Landeswaldgesetzes bleibt unberührt.

§ 6
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Es werden folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen als Zielvorgabe festgelegt:

  1. die periodische Pflege bzw. Neuanlage von Landschaftselementen wie Hecken, Obstreihen, Streuobstflächen am Rand der Ortslagen, Alleepflanzungen, Kopfweiden, Lesesteinhaufen, Flurholzinseln und Solitärbäumen und anderer für den Biotopverbund in der Offenlandschaft wichtiger Strukturelemente ist zu fördern;
  2. die mittelfristige Wiederherstellung von Vernässungsflächen auf Grünlandstandorten, z. B. durch den Rückbau von Meliorationsanlagen, zwecks Verbesserung des Wasserhaushaltes und Sicherung der Lebensstätten bestandsbedrohter Vogelarten wird angestrebt. Dies betrifft insbesondere Grünlandstandorte in Niederungsgebieten entlang der Dahme, bei Pätz und Gräbendorf, Hermsdorf-Münchehofe, im Wochowseegebiet, das Wiesengebiet "Luchwiesen" bei Philadelphia-Storkow und die Niederung zwischen Lebbiner See, Rieplos und Alt-Stahnsdorf;
  3. zur Entwicklung eines großräumigen Verbundsystems naturnaher Wälder mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften wird angestrebt:
    1. ein Netz von Dauerbeobachtungsflächen und Naturwaldreservaten besonders geschützter Waldgesellschaften der für den Naturraum repräsentativen Standorteinheiten in ausreichenden Flächengrößen einzurichten,
    2. die natürliche Waldverjüngung zu fördern;
  4. zur Sicherung der natürlichen Entwicklung der Stand- und Fließgewässer einschließlich ihrer Verlandungszonen mit Ausnahme in Fischteichen und Fischanzuchtanlagen wird angestrebt:
    1. die Ufervegetation zu fördern,
    2. Fließgewässer zu renaturieren,
    3. den Fischbestand den natürlichen Bedingungen anzupassen,
    4. die Ausbringung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln entlang der Gewässerränder in einer Breite von 50 Metern zu vermindern bzw. nach Möglichkeit darauf zu verzichten;
  5. die artenreichen Feuchtwiesen sollen durch Pflege der Grünlandstandorte, insbesondere durch Entbuschungen, Mahd und Weide, erhalten bzw. wiederhergestellt werden;
  6. naturnahe Offenflächen nährstoffarmer Standorte wie Trockenrasen, Sandfluren und Feuchtheiden sollen durch Gehölzauflichtungen und Entbuschungen erhalten bzw. wiederhergestellt werden;
  7. die Lebensstätten störungsempfindlicher Lebensgemeinschaften und von Arten mit großen Lebensraumansprüchen sollen vor Beunruhigung jeder Art geschützt werden. Zu diesem Zweck sollen Wegführungen, falls erforderlich und angemessen, verändert oder gesperrt werden;
  8. die naturverträgliche und naturorientierte Erholungsnutzung soll durch geeignete Lenkungsmaßnahmen wie Wander-, Rad- und Reitwege gesichert werden;
  9. Freileitungen sollen aus landschaftsästhetischen Gründen und zum Schutz von Vogelarten möglichst gesichert oder durch Erdverlegung ersetzt werden;
  10. Ackerflächen auf Nieder- oder Anmoorstandorten sollten mittelfristig in extensiv zu nutzendes Grünland umgewandelt und die extensive Bewirtschaftung von Feuchtgrünland gefördert werden;
  11. die fischereiliche Flächennutzung außerhalb von Teichanlagen sollte sich am natürlichen Artenspektrum und an dem natürlichen Gewässerertrag orientieren und nach Möglichkeit Produktionsverfahren vermeiden, die zu einer Eutrophierung oder einer anderen Schädigung von Gewässern führen können.

§ 7
Befreiungen

Von den Verboten dieser Verordnung kann die untere Naturschutzbehörde auf Antrag gemäß § 72 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes Befreiung gewähren. Dies gilt auch im Falle der Versagung einer Genehmigung nach § 4 Abs. 2 und Abs. 3.

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 2 Nr. 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. den Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 zuwiderhandelt oder
  2. Handlungen ohne die nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 9 erforderliche Genehmigung vornimmt oder
  3. den Maßgaben des § 5 dieser Verordnung zuwiderhandelt.

(2) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können gemäß § 74 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Deutsche Mark geahndet werden.

§ 9
Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen

(1) Der Erlaß von Pflegeplänen zur Ausführung der in dieser Verordnung festgelegten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen und zur Verwirklichung des Schutzzwecks und die Duldung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege richten sich nach den §§ 29, 68 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes.

(2) Soweit für den Bereich des Landschaftsschutzgebietes weitergehende naturschutzrechtliche Vorschriften bestehen, bleiben diese unberührt.

(3) Soweit diese Verordnung keine weitergehenden Vorschriften enthält, bleiben die Regelungen über gesetzlich geschützte Teile von Natur und Landschaft (§§ 31 bis 36 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes) und über den Schutz und die Pflege wildlebender Tier- und Pflanzenarten (§§ 20 bis 26 b des Bundesnaturschutzgesetzes und §§ 37 bis 43 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes) unberührt.

§ 10
Geltendmachen von Form- und Verfahrensmängeln

Die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes kann gegen diese Verordnung nur innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Verkündung geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß verkündet worden oder
  2. der Form- oder Verfahrensmangel ist zuvor gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung unter Angabe der verletzten Rechtsvorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, gerügt worden.

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten außer Kraft:

  1. der Beschluß Nr. 149-14/66 des Rates des Bezirkes Potsdam vom 20. Juli 1966 über die Erklärung zu den Landschaftsschutzgebieten "Teupitz-Köriser Seengebiet" und "Köthener See" für den Geltungsbereich dieser Verordnung und für die vom Geltungsbereich dieser Verordnung allseitig umschlossenen Ortslagen und ortsnahen Bereiche;
  2. der Beschluß Nr. 7-1/65 des Rates des Bezirkes Frankfurt (Oder) vom 12. Januar 1965 über die Erklärung zum Landschaftschutzgebiet "Scharmützel-See, Storkower See, Schwenower Forst" für den Geltungsbereich dieser Verordnung und für die vom Geltungsbereich dieser Verordnung allseitig umschlossenen Ortslagen und ortsnahen Bereiche;
  3. die Verordnung der Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke Potsdam und Frankfurt (Oder) über das Landschaftsschutzgebiet "Dahmetal" vom 9. Mai 1942.

Potsdam, den 11. Juni 1998

Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung
In Vertretung
Rainer Speer

Anm.: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.

 

Anlage 2
(zu § 2 Abs. 2)

1. Topografische Karte Maßstab 1 : 50 000

Titel: Übersichtskarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Dahme-Heideseen“
Blatt Nr. Unterzeichnung
1 unterzeichnet vom Siegelverwahrer und gesiegelt mit dem Siegel des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL), Siegelnummer 15, am 21.01.2016

2. Topografische Karten Maßstab 1 : 10 000

Titel: Übersichtskarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Dahme-Heideseen“
Blatt Nr. Unterzeichnung
1.1. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
1.2. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
2.1. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
2.2. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
3.1. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
3.2. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
3.3. unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV), am 05.07.2007
3.4. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
4.1. unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 15 des MLUL, am 21.01.2016
4.2. unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 15 des MLUL, am 21.01.2016
4.3. unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 15 des MLUL, am 21.01.2016
4.4. unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 15 des MLUL, am 21.01.2016
5.1. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
6.1. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
6.2. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
6.3. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
7.1. unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 22 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) am 27. Februar 2012
7.2. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
7.3. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
7.4. unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
8.1. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
8.2. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
8.3. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
8.4. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
9.1. unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 15 des MLUL, am 21.01.2016
9.2. unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
9.3. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
9.4. unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
10.1. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
10.2. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
11.1. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
11.2. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
11.3. unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
11.4. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
12.1. unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998

3. Flurkarten

Titel: Flurkarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Dahme-Heideseen“
lfd. Nr. Gemarkung Flur Maßstab
1 :
Unterzeichnung
1 Ahrensdorf 1 4 000 nterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
4 Alt-Stahnsdorf 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
5 Behrensdorf 1 4 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
6 Bestensee 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
7 Bestensee 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
8 Bestensee 8 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
9 Bestensee 10 1 250 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
10 Bestensee 11 1 250 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
11 Bestensee 12 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
12 Bestensee 13 1 250 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
13 Bindow 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
14 Bindow 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
15 Birkholz 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
16 Birkholz 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
17 Birkholz 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
18 Birkholz 4 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
19 Birkholz 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
20 Birkholz 6 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
21 Blossin 1 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
22 Blossin 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
23 Blossin 3 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
24 Blossin 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
25 Blossin 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
26 Briesen 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
28 Briesen 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
29 Briesen 4 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
30 Briesen 5 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
31 Bugk 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
32 Bugk 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
33 Bugk 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
34 Bugk 4 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
35 Bugk 5 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
36 Bugk 6 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
37 Dolgenbrodt 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
38 Dolgenbrodt 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
39 Dolgenbrodt 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
40 Dolgenbrodt 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
41 Egsdorf 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
42 Egsdorf 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
43 Freidorf 1 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
44 Freidorf 2 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
45 Freidorf 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
46 Freidorf 4 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
47 Freidorf 5 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
48 Freidorf 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
49 Freidorf 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
50 Freidorf 8 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
51 Freidorf 9 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
52 Giesendorf 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
53 Glienicke 2 4 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
56 Görsdorf/ Beeskow 2 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
57 Görsdorf/ Beeskow 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
59 Görsdorf/ Storkow 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
60 Görsdorf/ Storkow 3 4 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
61 Gräbendorf 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
62 Gräbendorf 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
64 Gräbendorf 4 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
65 Gräbendorf 5 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
66 Gräbendorf 6 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
67 Gräbendorf 7 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
68 Gräbendorf 9 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
69 Gräbendorf 10 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
70 Gräbendorf 11 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
71 Groß Eichholz 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
72 Groß Eichholz 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
73 Groß Eichholz 3 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
74 Groß Eichholz 4 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
75 Groß Köris 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
76 Groß Köris 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
77 Groß Köris 3 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
78 Groß Köris 4 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
79 Groß Köris 5 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
80 Groß Köris 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
81 Groß Köris 7 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
82 Groß Köris 8 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
83 Groß Schauen 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
84 Groß Schauen 2 2 500 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
85 Gussow 1 4 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
86 Gussow 3 4 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
87 Gussow 2 (I) 4 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
88 Gussow 2 (II) 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
89 Halbe 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
90 Halbe 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
91 Halbe 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
92 Halbe 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
93 Halbe 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
94 Halbe 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
95 Hermsdorf 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
96 Hermsdorf 2 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
97 Hermsdorf 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
98 Hermsdorf 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
99 Hermsdorf 5 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
100 Hermsdorf 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
101 Hermsdorf 7 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
102 Hermsdorf 8 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
103 Hermsdorf 9 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
104 Hermsdorf 10 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
105 Kehrigk 1 4 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
106 Kehrigk 2 4 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
107 Kehrigk 4 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
108 Kehrigk 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
109 Kehrigk 2 (Beiblatt) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
110 Kehrigk 3 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
111 Klein Köris 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
112 Klein Köris 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
113 Klein Köris 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
114 Klein Köris 4 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
115 Klein Köris 5 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
116 Klein Köris 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
117 Klein Köris 7 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
119 Klein Köris 9 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
120 Klein Köris 10 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
121 Klein Köris 11 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
122 Klein Schauen 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
123 Klein Schauen 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
124 Kolberg 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
125 Kolberg 2 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
126 Kolberg 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
127 Kolberg 4 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
128 Kolberg 5 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
129 Kolberg 6 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
130 Kolberg 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
131 Kossenblatt 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
132 Kossenblatt 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
133 Kossenblatt 3 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
134 Kossenblatt 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
135 Köthen 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
136 Kummersdorf 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
138 Lebbin 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
139 Limsdorf 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
140 Limsdorf 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
141 Limsdorf 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
142 Limsdorf 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
143 Limsdorf 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
144 Limsdorf 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
145 Limsdorf 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
146 Limsdorf 8 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
147 Limsdorf 9 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
148 Limsdorf 10 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
149 Limsdorf 11 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
150 Limsdorf 12 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
151 Lindenberg 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
152 Lindenberg 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
153 Löpten 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
154 Löpten 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
155 Löpten 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
156 Löpten 4 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
157 Löpten 5 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
158 Löpten 6 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
159 Löpten 7 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
160 Märkisch Buchholz 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
161 Märkisch Buchholz 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
162 Märkisch Buchholz 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
163 Märkisch Buchholz 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
164 Märkisch Buchholz 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
166 Märkisch Buchholz 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
167 Märkisch Buchholz 8 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
168 Märkisch Buchholz 9 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
169 Motzen 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
170 Münchehofe 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
171 Münchehofe 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
172 Münchehofe 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
173 Münchehofe 4 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
174 Münchehofe 5 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
175 Münchehofe 6 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
176 Neuendorf 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
177 Neuendorf 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
178 Neuendorf 3 3000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
179 Neuendorf 4 3 000 /
5 000
unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
180 Oderin 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
181 Oderin 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
182 Oderin 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
183 Oderin 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
184 Pätz 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
185 Pätz 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
186 Pätz 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
187 Pätz 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
188 Pätz 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
189 Pätz 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
190 Pätz 8 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
191 Pätz 1 (I) 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
192 Pätz 1 (II) 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
193 Philadelphia 1 2000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
195 Philadelphia 3 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig am 10.07.1998
196 Philadelphia 4 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
197 Philadelphia 5 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
198 Prieros 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
199 Prieros 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
200 Prieros 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
201 Prieros 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
202 Prieros 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
203 Prieros 6 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
204 Rieplos 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
205 Rieplos 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
206 Rieplos 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
207 Schwenow 1 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
208 Schwenow 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
209 Schwenow 3 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
210 Schwenow 3 (Beiblatt) 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
211 Schwerin 1 2 500/
5 000
unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
212 Schwerin 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
213 Schwerin 2 2 500/
5 000
unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
214 Schwerin 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
215 Selchow 1 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
216 Selchow 2 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
217 Selchow 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
218 Spreenhagen 9 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
219 Spreenhagen 11 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
220 Spreenhagen 12 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
221 Staakow 1 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
222 Staakow 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
223 Staakow 6 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
224 Staakow 5 (Sonderzeichnung) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
225 Storkow 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
226 Storkow 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
227 Storkow 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
228 Storkow 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
229 Storkow 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
230 Storkow 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
232 Storkow 10 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
233 Storkow 12 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
234 Storkow 13 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
235 Storkow 14 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
236 Storkow 15 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
237 Storkow 16 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
238 Storkow 17 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
239 Storkow 18 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
240 Storkow 19 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
241 Storkow 21 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
242 Storkow 26 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
244 Storkow 28 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
245 Storkow 29 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
246 Storkow 30 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
247 Storkow 34 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
248 Storkow 37 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
249 Storkow 39 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
250 Storkow 40 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
251 Storkow 41 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
252 Streganz 1 4 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
253 Streganz 2 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
254 Streganz 3 4 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
255 Streganz 4 4 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
256 Streganz 5 5000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
257 Streganz 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
258 Streganz 7 2 500,
5 000
unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
259 Teupitz 3 1 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
260 Teupitz 4 1 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
261 Teupitz 5 1 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
262 Teupitz 6 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
263 Teupitz 7 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
264 Teupitz 8 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
265 Teurow 1 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
266 Teurow 2 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
267 Teurow 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
268 Teurow 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
269 Teurow 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
270 Teurow 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
271 Teurow 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
272 Tornow 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
273 Tornow 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
274 Tornow 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
275 Tornow 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
276 Tornow 5 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
277 Tornow 6 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
278 Tornow 7 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
279 Tornow 6 (Beiblatt) 1 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
280 Wendisch Rietz 3 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
281 Wendisch Rietz 4 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
283 Wendisch Rietz 6 4 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
284 Werder 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
285 Werder 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
286 Werder 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
287 Wochowsee 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
288 Wochowsee 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
289 Wochowsee 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
290 Wolzig 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
291 Wolzig 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
292 Wolzig 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
293 Wolzig 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
294 Wolzig 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998
295 Wulfersdorf 1 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 10.07.1998

4. Liegenschaftskarten

Titel: Liegenschaftskarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Dahme-Heideseen“
lfd. Nr. Gemarkung Flur Maßstab 1 : Unterzeichnung
2a Alt Stahnsdorf 1 (Teil 1 von 3) 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
2b Alt Stahnsdorf 1 (Teil 2 von 3) 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
2c Alt Stahnsdorf 1 (Teil 3 von 3) 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
3a Alt Stahnsdorf 2 (Teil 1 von 2) 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
3b Alt Stahnsdorf 2 (Teil 2 von 2) 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
27a Briesen 2 (Teil 1 von 3) 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
27b Briesen 2 (Teil 2 von 3) 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
27c Briesen 2 (Teil 3 von 3) 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
54 Görsdorf bei Storkow 1 3 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 15 des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL), am 21.01.2016
55a Görsdorf / Beeskow 1 (Teil 1 von 4) 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
55b Görsdorf/ Beeskow 1 (Teil 2 von 4) 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
55c Görsdorf/ Beeskow 1 (Teil 3 von 4) 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
55d Görsdorf/ Beeskow 1 (Teil 4 von 4) 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
58a Görsdorf/ Beeskow 4 (Teil 1 von 2) 1 500 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
58b Görsdorf/ Beeskow 4 (Teil 2 von 2) 1 500 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
63a Gräbendorf 3 (Teil 1 von 2) 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
63b Gräbendorf 3 (Teil 2 von 2) 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007
118 Klein Köris 8 4 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 22 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) am 27. Februar 2012
137 Kummersdorf 2 3 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 15 des MLUL, am 21.01.2016
194 Philadelphia 2 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 15 des MLUL, am 21.01.2016
231 Storkow 9 2 500 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 15 des MLUL, am 21.01.2016
243 Storkow 27 1 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 15 des MLUL, am 21.01.2016
282 Wendisch Rietz 5 1 500 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 15 des MLUL, am 21.01.2016
165 Märkisch Buchholz 6 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 05.07.2007