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Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung - ASZV)
Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung - ASZV)
vom 24. Juni 2005
(GVBl.II/05, [Nr. 20], S.382)
zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Juli 2013
(GVBl.II/13, [Nr. 51])
Auf Grund
- des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602),
- des § 155 Abs. 2 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202),
- des § 23 Abs. 1 Satz 3 und § 28 des Ladenschlussgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 74) sowie
- des § 9 Abs. 2 und § 16 Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186)
verordnet die Landesregierung:
§ 1
(1) Für die Wahrnehmung der in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Verwaltungsaufgaben und Rechtssetzungsbefugnisse sind die dort bezeichneten Behörden sachlich zuständig. Zuständigkeiten auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen werden durch die Verordnung nicht berührt.
(2) Verwaltungsaufgaben, die durch Bundes- oder Landesrecht den unteren Behörden der Gewerbeaufsicht übertragen sind, werden vom Landesamt für Arbeitsschutz wahrgenommen.
(3) Die Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach §130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten werden, wenn eine mit Strafe oder Geldbuße bedrohte Verletzung von Pflichten begangen wird, deren Einhaltung das Landesamt für Arbeitsschutz oder das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe zu überwachen haben, auf das Landesamt für Arbeitsschutz und im Bereich der Bergaufsicht auf das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe übertragen. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit sich die Zuständigkeit aus § 131 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ergibt.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten
- die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des allgemeinen Arbeitsschutzes vom 4. Juli 1997 (GVBl. II S. 622), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. September 1999 (GVBl. II S. 534),
- die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes vom 25. September 1999 (GVBl. II S. 539), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 30. Mai 2003 (GVBl. II S. 346, 364), und
- die Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Sprecherausschussgesetz vom 27. Oktober 2002 (GVBl. II S. 617)
außer Kraft.
Potsdam, den 24. Juni 2005
Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Matthias Platzeck
Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Dagmar Ziegler
Der Minister für Infrastruktur und Raumordnung
Frank Szymanski
Der Minister des Innern
Jörg Schönbohm
Der Minister für Wirtschaft
Ulrich Junghanns
Anlage zur Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes
I. Überblick der Rechtsgrundlagen zum nachfolgenden Verzeichnis
1 | Arbeitsschutzgesetz und darauf beruhende Verordnungen |
1.1 | Arbeitsschutzgesetz |
1.2 | Arbeitsstättenverordnung |
1.3 | Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung |
1.4 | Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung |
1.5 | Baustellenverordnung |
1.6 | Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge |
2 | Unfallversicherungsrecht |
2.1 | Fünftes Buch Sozialgesetzbuch |
2.2 | Siebtes Buch Sozialgesetzbuch |
3 | Gewerbeordnung und darauf beruhende Verordnungen |
3.1 | Gewerbeordnung |
3.2 | Druckluftverordnung |
3.3 | Verordnung über die Verpflichtung der Arbeitgeber zu Mitteilungen an die für die Gewerbeaufsicht zuständigen Landesbehörden |
4 | Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit |
5 | Seemannsgesetz und darauf beruhende Verordnungen |
5.1 | Seemannsgesetz |
5.2 | Verordnung über die Seediensttauglichkeit |
6 | Arbeitszeitrecht |
6.1 | Arbeitszeitgesetz |
6.2 | Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie |
6.3 | Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie |
7 | Fahrpersonalrecht |
7.1 | Fahrpersonalgesetz |
7.2 | Fahrpersonalverordnung |
7.3 | Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung |
7.4 | Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von Selbständigen Kraftfahrern |
8 | Ladenöffnungsrecht |
8.1 | Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz |
9 | Jugendarbeitsschutzrecht |
9.1 | Jugendarbeitsschutzgesetz |
9.2 | Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung |
9.3 | Kinderarbeitsschutzverordnung |
10 | Mutterschutzrecht |
10.1 | Mutterschutzgesetz |
10.2 | aufgehoben |
10.3 | aufgehoben |
11 | Heimarbeitsrecht |
11.1 | Heimarbeitsgesetz |
11.2 | Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes |
12 | Berufskrankheiten-Verordnung |
13 | Betriebsverfassungsgesetz |
14 | Sprecherausschussgesetz |
15 | Gesetz über Europäische Betriebsräte |
16 | Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft |
17 | Pflegezeit- und Elternzeitrecht |
17.1 | Pflegezeitgesetz |
17.2 | Familienpflegezeitgesetz |
17.3 | Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz |
II. Erläuterungen zum nachfolgenden Verzeichnis
1. | Im Verzeichnis verwendete Abkürzungen | |
MASF | Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie | |
LAS | Landesamt für Arbeitsschutz | |
MWE | Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten | |
LBGR | Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe | |
KrOrdB | Kreisordnungsbehörden | |
OrdB | örtliche Ordnungsbehörden | |
PP | Polizeipräsidium | |
2. | Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses mehrere Behörden erwähnt werden und keine anderweitige ausdrückliche Regelung getroffen worden ist, handelt es sich bei der Verwendung | |
|
||
3. | Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses neben anderen Behörden das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe genannt ist, ist dessen ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf Anlagen bzw. Betriebe gegeben, die der Bergaufsicht unterliegen. |
III. Verzeichnis der Zuständigkeiten
Lfd. Nr. | Vorschrift | Verwaltungsaufgabe | Zuständige Behörde |
---|---|---|---|
1 | Arbeitsschutzgesetz und darauf beruhende Verordnungen | ||
1.1 | Arbeitsschutzgesetz | ||
1.1.1 | § 6 Abs. 1 | Anordnung der Verfügbarkeit von Unterlagen bei Gefährdungssituationen | LAS |
1.1.2 | § 17 Abs. 2 | Ansprechpartner für die Beschäftigten | LAS |
1.1.3 | § 21 Abs. 1 | Überwachung der Einhaltung des Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie Beratung der Arbeitgeber | LAS |
1.1.4 | § 21 Abs. 3 | Zusammenwirken mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern | MASF, LAS |
1.1.5 | § 21 Abs. 4 | Vereinbarungen mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern | MASF |
1.1.6 | § 22 Abs. 1 | Verlangen von Auskünften und Unterlagen vom Arbeitgeber | LAS |
1.1.7 | § 22 Abs. 3 | Anordnung von Maßnahmen im Einzelfall | LAS |
1.1.8 | § 23 Abs. 1 | Entgegennahme der Mitteilungen der Arbeitgeber | MASF, LAS |
1.1.9 | § 23 Abs. 3 | Unterrichtung anderer zuständiger Behörden | LAS |
1.1.10 | § 23 Abs. 4 | Veröffentlichung eines Jahresberichtes | MASF |
1.1.11 | § 24 | Mitteilungen von Angaben für den Unfallverhütungsbericht | MASF |
1.1.12 | § 25 | Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten | LAS |
1.2 | Arbeitsstättenverordnung | ||
1.2.1 | § 3a Absatz 3 | Zulassung von Ausnahmen auf Antrag des Arbeitgebers | LAS/Bauaufsichtsbehörde für Arbeitsstätten vor deren Nutzung |
1.2.2 | § 9 | Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten | LAS |
1.3 | Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung | ||
1.3.1 | § 15 Abs. 1 | Erteilung von Ausnahmen auf Antrag des Arbeitgebers, Überprüfung der Ausnahmen | LAS |
1.3.2 | § 15 Abs. 2 | Zulassung der Anwendung der Wochen-Lärmexpositionspegel auf Antrag des Arbeitgebers | LAS |
1.3.3 | § 16 | Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten | LAS |
1.4 | Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung | ||
1.4.1 | § 10 | Erteilung von Ausnahmen auf Antrag nach § 10 Absatz 1, Überprüfung der Ausnahmen | LAS/LBGR |
1.4.2 | § 11 | Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten | LAS/LBGR |
1.5 | Baustellenverordnung | ||
1.5.1 | § 2 | Entgegennahme der Vorankündigung vor Einrichtung der Baustelle | LAS |
1.5.2 | § 7 | Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten | LAS |
1.6 | Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge | ||
1.6.1 | § 4 Absatz 3 | Anordnung zur Übermittlung einer Kopie der Vorsorgedatei | LAS |
1.6.2 | § 7 Absatz 2 | Zulassung von Ausnahmen | LAS |
1.6.3 | § 8 Absatz 1 | Mitteilung getroffener Maßnahmen | LAS |
1.6.4 | § 8 Absatz 2 | Entscheidung auf Antrag | LAS |
1.6.5 | § 10 | Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten | LAS |
2 | Unfallversicherungsrecht | ||
2.1 | Fünftes Buch Sozialgesetzbuch | ||
2.1.1 | § 20 Abs. 2 | Entgegennahme von Mitteilungen über das Vorliegen einerberufsbedingten gesundheitlichen Gefährdung oder einer Berufskrankheit durch die Krankenkassen | LAS |
2.2 | Siebtes Buch Sozialgesetzbuch | ||
2.2.1 | § 9 Abs. 7 | Entgegennahme der Unterrichtung über den Ausgang von Berufskrankheitenverfahren | LAS/LBGR |
2.2.2 | § 9 Abs. 9 | Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung zur Feststellung näher bezeichneter Krankheiten und zur Untersuchung von Versicherten | LAS/LBGR |
2.2.3 | § 15 Abs. 4 Satz 2 | Benehmen zur Entscheidung im Genehmigungsverfahren über die Inkraftsetzung von neuen Unfallverhütungsvorschriften | MASF/MWE |
2.2.4 | § 15 Abs. 4 Satz 3 | Entscheidung über die Genehmigung zur Inkraftsetzung von neuen Unfallverhütungsvorschriften, die von einem Unfallversicherungsträger erlassen werden, welcher der Aufsicht des Landes untersteht | MASF |
2.2.5 | § 18 Abs. 2 | Genehmigung der Prüfungsordnung für landesunmittelbare Unfallversicherungsträger | MASF |
2.2.6 | § 20 Abs. 1 | Zusammenwirken und Erfahrungsaustausch mit Unfallversicherungsträgern bei der Überwachung der Unternehmen | MASF, LAS/MWE, LBGR |
2.2.7 | § 20 Abs. 2 | Entgegennahme von Informationen, Planung und Abstimmung von Überwachungstätigkeit | MASF/MWE |
2.2.8 | § 23 Abs. 4 | Beteiligung bei der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten | LAS/LBGR |
2.2.9 | § 25 Abs. 2 | Weiterleitung der Arbeitsschutzberichte der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger | MASF |
2.2.10 | § 193 Abs. 7 Satz 1 und 2 | Entgegennahme von Unfallanzeigen der Unternehmen | LAS/LBGR |
2.2.11 | § 193 Abs. 7 Satz 3 und 4 | Entgegennahme und Weiterleitung von Berufskrankheitenanzeigen | LAS/LBGR |
2.2.12 | § 202 | Entgegennahme von Anzeigen von Berufskrankheiten von Ärzten und Zahnärzten | LAS/LBGR |
2.2.13 | § 207 Abs. 2 | Entgegennahme von Daten zu Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen sowie Betriebs- und Expositionsdaten zur Gefährdungsanalyse von Unfallversicherungsträgern | LAS/LBGR |
3 | Gewerbeordnung und darauf beruhende Verordnungen | ||
3.1 | Gewerbeordnung | ||
3.1.1 | § 139b Abs. 1 | Aufsicht über die Ausführung der Bestimmungen der auf Grund der §§ 120e und 139h erlassenen Rechtsverordnungen | LAS |
3.1.2 | § 139b Abs. 6 | Betreten und Besichtigen der Unterkünfte | Soweit sich die Unterkünfte auf dem Gelände gewerblicher oder bergbaulicher Betriebe befinden LAS/LBGR; im Übrigen KrOrdB |
3.1.3 | § 147 Abs. 1 Nr. 1 | Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in den Fällen der Nichtgestattung einer Besichtigung oder Prüfung nach a) § 139b Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 b) § 139b Abs. 6 Satz 1 oder 2 | LAS Soweit sich die Unterkünfte auf dem Gelände gewerblicher oder bergbaulicher Betriebe befinden LAS/LBGR; im Übrigen KrOrdB |
3.1.4 | § 147 Abs. 1 Nr. 2 | Zuwiderhandlung gegen die Mitteilungspflicht nach § 139b Abs. 5 | LAS |
3.2 | Druckluftverordnung | ||
3.2.1 | § 3 Abs. 1 und 3 | Entgegennahme von Anzeigen | LAS/LBGR |
3.2.2 | § 5, § 17 Abs. 2 Satz 2 | Anordnung weitergehender Anforderungen | LAS/LBGR |
3.2.3 | § 6, § 12 Abs. 1 Satz 3, § 17 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 | Zulassung von Ausnahmen | LAS/LBGR |
3.2.4 | § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 3 | Anerkennung von Sachverständigen | LAS |
3.2.5 | § 7 Abs. 4 | Anordnung außerordentlicher Prüfungen | LAS/LBGR |
3.2.6 | § 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, § 17 Abs. 3 Satz 3 | Entscheidung darüber, ob die Voraussetzungen der Verordnung vorliegen; Veranlassung der für diese Entscheidung notwendigen Prüfungen | LAS/LBGR |
3.2.7 | § 13, § 15 Abs. 1 und 2 | Ermächtigung von Ärzten; Entscheidung darüber, ob der Arbeitnehmer weiter beschäftigt werden darf, und Veranlassung des für diese Entscheidung notwendigen ärztlichen Gutachtens | LAS |
3.2.8 | § 16 Abs. 1 Satz 3, § 16 Abs. 3 Satz 2 | Verlangen der Vorlage der Gesundheitskartei Entgegennahme und Aufbewahrung der Karteikarten | LAS |
3.2.9 | § 18 Abs. 2 | Erteilung des Befähigungsscheines | LAS/LBGR |
3.3 | Verordnung über die Verpflichtung der Arbeitgeber zu Mitteilungen an die für die Gewerbeaufsicht zuständigen Landesbehörden | ||
3.3.1 | § 1 Abs. 1 | Entgegennahme von Mitteilungen | Amt für Statistik Berlin-Brandenburg |
3.3.2 | § 1 Abs. 1 | Bestimmung des Zeitpunktes für die Mitteilung | MASF |
3.3.3 | § 3 | Verlangen von Auskünften | LAS |
4 | Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit | ||
4.1 | Gesamter Gesetzestext | Alle behördlichen Aufgaben | LAS/LBGR |
5 | Seemannsgesetz und darauf beruhende Verordnungen | ||
5.1 | Seemannsgesetz | ||
5.1.1 | § 102 Abs. 1 | Maßnahmen der Arbeitsschutzbehörde | LAS |
5.2 | Verordnung über Seediensttauglichkeit | ||
5.2.1 | § 12 | Verlangen der Vorlage des Seediensttauglichkeitszeugnisses | LAS |
6 | Arbeitszeitrecht | ||
6.1 | Arbeitszeitgesetz | ||
6.1.1 | § 15 Abs. 2 | Zulassung von Ausnahmen im öffentlichen Interesse | MASF/LBGR |
6.1.2 | § 17 | Aufsicht und Anordnung von Maßnahmen, soweit keine andereZuständigkeit benannt ist | LAS/LBGR |
6.1.3 | § 22 | Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten | LAS/LBGR |
6.2 | Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie | ||
6.2.1 | § 8 Abs. 2 Satz 1 | Anordnung über die Vorlage oder Einsendung des Verzeichnisses über Sonntagsbeschäftigung | LAS |
6.3 | Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie | ||
6.3.1 | § 7 Abs. 2 Satz 1 | Anordnung über die Vorlage oder Einsendung des Verzeichnisses über Sonntagsbeschäftigung | LAS |
7 | Fahrpersonalrecht | ||
7.1 | Fahrpersonalgesetz | ||
7.1.1 | § 4 Abs. 1 | Durchführung der Aufsicht | Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im Übrigen LAS/LBGR |
7.1.2 | § 4 Abs. 3 | Einholen von Auskünften, Aushändigen oder Einsenden der Unterlagen | Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im Übrigen LAS/LBGR |
7.1.3 | § 4a | Erteilung von Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmerkarten | KrOrdB |
7.1.4 | § 4b | Abruf von Daten | KrOrdB, Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei, daneben das PP; im Übrigen LAS |
7.1.5 | §§ 5 und 7 | Untersagung der Fortsetzung der Fahrt, Sicherstellung einer gefälschten Fahrerkarte und einer verwendeten Fahrerkarte, welche auf Grundlage falscher Erklärungen oder gefälschter Dokumente erwirkt wurden | Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im Übrigen LAS/LBGR |
7.1.6 | §§ 8 und 8a | Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten | Für Verfahren gegen Fahrerinnen und Fahrer, Beifahrerinnen und Beifahrer, Schaffnerinnen und Schaffner der Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei für die Ahndung, daneben im Rahmen der Verkehrsüberwachung das PP für die Verfolgung einschließlich der Erteilung von Verwarnungen; im Übrigen LAS/LBGR |
7.2 | Fahrpersonalverordnung | ||
7.2.1 | § 1 Abs. 3 Nr. 2 | Bewilligung von Abweichungen | LAS |
7.2.2 | § 8 | Rücknahme von Speicherkarten | KrOrdB |
7.2.3 | § 20 Abs. 1 und 2 | Verlangen des Nachweises über berücksichtigungsfreie Tage, der Unternehmerbescheinigungen | Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im Übrigen LAS |
7.2.4 | §§ 21 bis 25 | Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten | Für Verfahren gegen Fahrerinnen und Fahrer, Beifahrerinnen und Beifahrer, Schaffnerinnen und Schaffner der Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei für Ahndung, daneben das PP für die Verfolgung einschließlich der Erteilung von Verwarnungen; im Übrigen LAS |
7.3 | Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung | ||
7.3.1 | §§ 8 und 9 | Alle behördlichen Aufgaben | LAS |
7.4 | Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von Selbständigen Kraftfahrern | ||
7.4.1 | §§ 7 und 8 | Alle behördlichen Aufgaben | LAS |
8 | Ladenöffnungsrecht | ||
8.1 | Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz | ||
8.1.1 | § 9 | Bewilligung von Ausnahmen im Einzelfall | KrOrdB |
8.1.2 | § 12 | Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten | Soweit es sich um die Aufsicht über die Anwendung der §§ 3 bis 8 des Ladenöffnungsgesetzes handelt: OrdB/ im Übrigen LAS |
9 | Jugendarbeitsschutzrecht | ||
9.1 | Jugendarbeitsschutzgesetz | ||
9.1.1 | § 51 Abs. 1 | Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften und Wahrnehmung der Befugnisse aus § 51 Abs. 2 | Hinsichtlich der Aufsicht über die Ausführung der Verordnung über das Verbot der Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren mit sittlich gefährdenden Tätigkeiten: OrdB; im Übrigen LAS/LBGR |
9.1.2 | § 55 Abs. 1 | Bildung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz | MASF |
9.1.3 | § 58 Abs. 1 bis 3 § 59 Abs. 1 und 2 | Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten | LAS/LBGR |
9.2 | Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung | ||
9.2.1 | § 2 | Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen Entgegennahme der abzugeltenden Untersuchungsberechtigungsscheine und Veranlassung der Vergütung |
Gesundheitsamt LAS für Nachuntersuchungen/ Gesundheitsamt für Erstuntersuchungen |
9.3 | Kinderarbeitsschutzverordnung | ||
9.3.1 | § 3 | Feststellung der Zulässigkeit der Beschäftigung | LAS |
10 | Mutterschutzrecht | ||
10.1 | Mutterschutzgesetz | ||
10.1.1 | Gesamter Gesetzestext | Vollzug des Gesetzes einschließlich aller behördlicher Aufgaben | LAS/LBGR |
11 | Heimarbeitsrecht | ||
11.1 | Heimarbeitsgesetz | ||
11.1.1 | § 3 Abs. 2 | Aufsicht über die Durchführung dieses Gesetzes, soweit nicht der obersten Arbeitsschutzbehörde vorbehalten | LAS |
11.1.2 | § 4 Abs. 1 und 4 | Errichtung von Heimarbeitsausschüssen | MASF |
11.1.3 | § 14 Abs. 2 | Erlass von Verfügungen zur Durchführung des öffentlichen Gesundheitsschutzes | OrdB im Benehmen mit LAS |
11.1.4 | § 22 Abs. 3 Satz 1 | Errichtung von Entgeltausschüssen für fremde Hilfskräfte | MASF |
11.2 | Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes | ||
11.2.1 | § 4 Abs. 1 Satz 1 | Beisitzer berufen | MASF |
12 | Berufskrankheiten-Verordnung | ||
12.1 | Gesamter Verordnungstext | Alle behördlichen Aufgaben | LAS |
13 | Betriebsverfassungsgesetz | ||
13.1 | § 121 | Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten | LAS |
14 | Sprecherausschussgesetz | ||
14.1 | § 36 | Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten | LAS |
15 | Gesetz über Europäische Betriebsräte | ||
15.1 | § 45 | Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten | LAS |
16 | Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft | ||
16.1 | § 46 | Bußgeldvorschriften | LAS |
17. | Pflegezeit- und Elternzeitrecht | ||
17.1 | Pflegezeitgesetz | ||
17.1.1 | § 5 Absatz 2 | Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung | LAS |
17.2 | Familienpflegezeitgesetz | ||
17.2.1 | § 9 Absatz 3 Satz 3 | Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung | LAS |
17.3 | Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz | ||
17.3.1 | § 18 Absatz 1 Satz 3 | Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung | LAS |