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Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung - ASZV)

Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung - ASZV)
vom 24. Juni 2005
(GVBl.II/05, [Nr. 20], S.382)

zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Juni 2023
(GVBl.II/23, [Nr. 37], S.2)

Auf Grund

  1. des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602),
  2. des § 155 Abs. 2 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202),
  3. des § 23 Abs. 1 Satz 3 und § 28 des Ladenschlussgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 74) sowie
  4. des § 9 Abs. 2 und § 16 Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186)

verordnet die Landesregierung:

§ 1

(1) Für die Wahrnehmung der in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Verwaltungsaufgaben und Rechtssetzungsbefugnisse sind die dort bezeichneten Behörden sachlich zuständig. Zuständigkeiten auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen werden durch die Verordnung nicht berührt.

(2) Verwaltungsaufgaben, die durch Bundes- oder Landesrecht den unteren Behörden der Gewerbeaufsicht übertragen sind, werden vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit wahrgenommen.

(3) Die Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach §130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten werden, wenn eine mit Strafe oder Geldbuße bedrohte Verletzung von Pflichten begangen wird, deren Einhaltung das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit oder das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe zu überwachen haben, auf das Landesamt für Arbeitsschutz und im Bereich der Bergaufsicht auf das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe übertragen. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit sich die Zuständigkeit aus § 131 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ergibt.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten

  1. die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des allgemeinen Arbeitsschutzes vom 4. Juli 1997 (GVBl. II S. 622), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. September 1999 (GVBl. II S. 534),
  2. die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes vom 25. September 1999 (GVBl. II S. 539), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 30. Mai 2003 (GVBl. II S. 346, 364), und
  3. die Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Sprecherausschussgesetz vom 27. Oktober 2002 (GVBl. II S. 617)

außer Kraft.

Potsdam, den 24. Juni 2005

Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Matthias Platzeck

Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Dagmar Ziegler

Der Minister für Infrastruktur und Raumordnung
Frank Szymanski

Der Minister des Innern
Jörg Schönbohm

Der Minister für Wirtschaft
Ulrich Junghanns

Anlage zur Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes

I. Überblick der Rechtsgrundlagen zum nachfolgenden Verzeichnis

Lfd. Nr. Rechtsvorschrift
1 Arbeitsschutzgesetz und darauf beruhende Verordnungen
1.1 Arbeitsschutzgesetz
1.2 Arbeitsstättenverordnung
1.3 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
1.4 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
1.5 Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern
1.6 Baustellenverordnung
1.7 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
1.8 Betriebssicherheitsverordnung
2 Unfallversicherungsrecht
2.1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
2.2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
3 Gewerbeordnung und darauf beruhende Verordnungen
3.1 Gewerbeordnung
3.2 Druckluftverordnung
4 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
5 Arbeitszeitrecht
5.1 Arbeitszeitgesetz
5.2 Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie
5.3 Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie
5.4 Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung
6 Fahrpersonalrecht
6.1 Fahrpersonalgesetz
6.2 Fahrpersonalverordnung
6.3 Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung
6.4 Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
7 Ladenöffnungsrecht
7.1 Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz
8 Jugendarbeitsschutzrecht
8.1 Jugendarbeitsschutzgesetz
8.2 Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
8.3 Kinderarbeitsschutzverordnung
9 Mutterschutzrecht
9.1 Mutterschutzgesetz
10 Heimarbeitsrecht
10.1 Heimarbeitsgesetz
10.2 Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes
11 Berufskrankheiten-Verordnung
12 Betriebsverfassungsgesetz
13 Sprecherausschussgesetz
14 Gesetz über Europäische Betriebsräte
15 Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft
16 Pflegezeit- und Elternzeitrecht
16.1 Pflegezeitgesetz
16.2 Familienpflegezeitgesetz
16.3 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
17 Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen

II. Erläuterungen zum nachfolgenden Verzeichnis

1. Im Verzeichnis verwendete Abkürzungen
  MSGIV Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
  LAVG Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
  MWAE Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
  LBGR Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
  KrOrdB Kreisordnungsbehörden
  OrdB Örtliche Ordnungsbehörden
  GesA Gesundheitsämter
  PP Polizeipräsidium
BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
ZLS Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
2. Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses mehrere Behörden erwähnt werden und keine anderweitige ausdrückliche Regelung getroffen worden ist, handelt es sich bei der Verwendung
 
  • eines Schrägstriches um eine alternative Zuständigkeit
  • eines Kommas zwischen zwei Abkürzungen um eine Doppelzuständigkeit.
3. Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses neben anderen Behörden das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe genannt ist, ist dessen ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf Anlagen bzw. Betriebe gegeben, die der Bergaufsicht unterliegen.

III. Verzeichnis der Zuständigkeiten

Lfd. Nr. Vorschrift Verwaltungsaufgabe Zuständige Behörde
1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und darauf beruhende Verordnungen
1.1 Arbeitsschutzgesetz
1.1.1 § 6 Absatz 1 Anordnung der Verfügbarkeit von Unterlagen bei Gefährdungssituationen LAVG
1.1.2 § 17 Absatz 2 Ansprechpartner für die Beschäftigten LAVG
1.1.3 § 21 Absatz 1 Überwachung der Einhaltung des Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie Beratung der Arbeitgeber LAVG
1.1.4 § 21 Absatz 3 Satz 1 Zusammenwirken mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, Sicherstellung eines Erfahrungsaustausches MSGIV, LAVG
1.1.5 § 21 Absatz 3 Satz 3 Vereinbarung von Maßnahmen zur Umsetzung von
Arbeitsprogrammen mit der gemeinsamen landes-
bezogenen Stelle der Unfallversicherungsträger nach § 20 Absatz 2 SGB VII, Evaluation der Zielerreichung
MSGIV
1.1.6 § 21 Absatz 4 Vereinbarungen mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern MSGIV
1.1.7 § 22 Absatz 1 Verlangen von Auskünften und Unterlagen vom Arbeitgeber LAVG
1.1.8 § 22 Absatz 3 Anordnung von Maßnahmen im Einzelfall LAVG
1.1.9 § 23 Absatz 1 Entgegennahme der Mitteilungen der Arbeitgeber MSGIV, LAVG
1.1.10 § 23 Absatz 3 Unterrichtung anderer zuständiger Behörden LAVG
1.1.11 § 23 Absatz 4 Veröffentlichung eines Jahresberichtes MSGIV
1.1.12 § 24 Mitteilungen von Angaben für den Unfallverhütungsbericht MSGIV
1.1.13 § 25 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG
1.2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
1.2.1 § 3a Absatz 3 Zulassung von Ausnahmen auf Antrag des Arbeitgebers LAVG/LBGR für Bildschirmarbeitsplätze einschließlich Telearbeitsplätze in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen
1.2.2 § 9 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG/LBGR für Bildschirmarbeitsplätze einschließlich Telearbeitsplätze in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen
1.3 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
1.3.1 § 15 Absatz 1 Erteilung von Ausnahmen auf Antrag des Arbeitgebers, Überprüfung der Ausnahmen LAVG/LBGR
1.3.2 § 15 Absatz 2 Zulassung der Anwendung der Wochen-Lärmexpositionspegel auf Antrag des Arbeitgebers LAVG/LBGR
1.3.3 § 16 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG/LBGR
1.4 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
1.4.1 § 10 Erteilung von Ausnahmen auf Antrag nach § 10 Absatz 1, Überprüfung der Ausnahmen LAVG/LBGR
1.4.2 § 11 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG/LBGR
1.5 Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV)
1.5.1 § 21 Absatz 1 Erteilung von Ausnahmen auf Antrag, Überprüfung der Ausnahmen LAVG/LBGR
1.5.2 §  22 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG/LBGR
1.6 Baustellenverordnung (BaustellV)
1.6.1 § 2 Entgegennahme der Vorankündigung vor Einrichtung der Baustelle LAVG
1.6.2 § 7 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG
1.7 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
1.7.1 § 3 Absatz4 Anordnung zur Übermittlung einer Kopie der Vorsorgedatei LAVG
1.7.2 § 7 Absatz 2 Zulassung von Ausnahmen LAVG
1.7.3 § 8 Absatz 2 Entgegennahme der Mitteilungen über getroffene Maßnahmen LAVG
1.7.4 § 8 Absatz 3 Entscheidung auf Antrag LAVG
1.7.5 § 10 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG
1.8 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
1.8.1 § 15 Absatz 2 Entscheidung im Streitfall LAVG/LBGR
1.8.2 § 16 Absatz 2 Entscheidung im Streitfall LAVG/LBGR
1.8.3 § 17 Absatz 1 Aufzeichnungen und Prüfbescheinigungen sind auf Verlangen vorzulegen LAVG/LBGR
1.8.4 § 18 Erteilung oder Ablehnung einer Erlaubnis LAVG/LBGR
1.8.5 § 19 Absatz 1 Entgegennahme einer Anzeige LAVG/LBGR
1.8.6 § 19 Absatz 2 Verlangen der sicherheitstechnischen Beurteilung LAVG/LBGR
1.8.7 § 19 Absatz 3 Verlangen der Übermittlung von Dokumenten, Nachweisen und Angaben LAVG/LBGR
1.8.8 § 19 Absatz 4 Zulassen von Ausnahmen LAVG/LBGR
1.8.9 § 19 Absatz 5 Anordnung einer außerordentlichen Prüfung LAVG/LBGR
1.8.10 § 19 Absatz 6 Verkürzung oder Verlängerung von Fristen LAVG/LBGR
1.8.11 Anhang 2
Abschnitt 2
Nummer 4.1
Entscheidung über Prüffristverkürzung LAVG/LBGR
1.8.12 Anhang 2
Abschnitt 3
Nummer 3.2
Anerkennung befähigter Personen LAVG/LBGR
1.8.13 Anhang 2
Abschnitt 3
Nummer 5.4
Verlangen der Dokumentation LAVG/LBGR
2 Unfallversicherungsrecht
2.1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
2.1.1 § 20b Absatz 1 Satz 3 Entgegennahme von Mitteilungen über das Vorliegen einer berufsbedingten gesundheitlichen Gefährdung oder einer Berufskrankheit durch die Krankenkassen LAVG
2.1.2 § 306 Zusammenarbeit mit Krankenkassen zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG
2.2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
2.2.1 § 321 Zusammenarbeit mit Rentenversicherungsträgern zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG
2.3 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
2.3.1 § 9 Absatz 7 Entgegennahme der Unterrichtung über den Ausgang von Berufskrankheitenverfahren LAVG/LBGR
2.3.2 § 9 Absatz 9 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung zur Feststellung näher bezeichneter Krankheiten und zur Untersuchung von Versicherten LAVG/LBGR
2.3.3 § 15 Absatz 4 Satz 2 Benehmen zur Entscheidung im Genehmigungsverfahren über die Inkraftsetzung von neuen Unfallverhütungsvorschriften MSGIV/MWAE
2.3.4 § 15 Absatz 4 Satz 3 Entscheidung über die Genehmigung zur Inkraftsetzung von neuen Unfallverhütungsvorschriften, die von einem Unfallversicherungsträger erlassen werden, welcher der Aufsicht des Landes untersteht MSGIV
2.3.5 § 18 Absatz 2 Genehmigung der Prüfungsordnung für landesunmittelbare Unfallversicherungsträger MSGIV
2.3.6 § 20 Absatz 1 Zusammenwirken und Erfahrungsaustausch mit Unfallversicherungsträgern bei der Überwachung der Unternehmen MSGIV, LAVG/MWAE, LBGR
2.3.7 § 20 Absatz 2 Entgegennahme von Informationen, Planung und Abstimmung von Überwachungstätigkeit MSGIV/MWAE
2.3.8 § 23 Absatz 4 Beteiligung bei der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten LAVG/LBGR
2.3.9 § 25 Absatz 2 Weiterleitung der Arbeitsschutzberichte der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger MSGIV
2.3.10 § 193 Absatz 7 Satz 1 und 2 Entgegennahme von Unfallanzeigen der Unternehmen LAVG/LBGR
2.2.11 § 193 Absatz 7 Satz 3 und 4 Entgegennahme und Weiterleitung von Berufskrankheitenanzeigen LAVG/LBGR
2.3.12 § 202 Entgegennahme von Anzeigen von Berufskrankheiten von Ärzten und Zahnärzten LAVG/LBGR
2.3.13 § 207 Absatz 2 Entgegennahme von Daten zu Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen sowie Betriebs- und Expositionsdaten zur Gefährdungsanalyse von Unfallversicherungsträgern LAVG/LBGR
2.3.14 § 211 Zusammenarbeit mit Unfallversicherungsträgern zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG
3 Verordnung über Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung)
3.1 § 3 Absatz 1 und 3 Entgegennahme von Anzeigen LAVG/LBGR
3.2 § 4 Absatz 3 Satz 2 Forderung des Nachweises für die Erfüllung von Anforderungen LAVG/LBGR
3.3 § 5 Anordnung weitergehender Anforderungen LAVG/LBGR
3.4 § 6 Zulassung von Ausnahmen LAVG/LBGR
3.5 § 7 Absatz 1 Anerkennung von Sachverständigen LAVG
3.6 § 7 Absatz 4 Anordnung außerordentlicher Prüfungen LAVG/LBGR
3.7 § 11 Absatz 2 Entscheidung, ob Untersuchungsergebnis zutreffend LAVG/LBGR
3.8 § 12 Absatz 1 Zulassung von Ausnahmen von der Verpflichtung, dass an der Arbeitsstelle ständig ein Arzt zur Verfügung steht LAVG/LBGR
3.9 § 13 Ermächtigung von Ärzten LAVG
3.10 § 17 Absatz 1 Zulassung, dass ein Raum zugleich als Erholungs- und Umkleideraum verwendet wird LAVG/LBGR
3.11 § 17 Absatz 3 Anerkennung von Sachverständigen LAVG
3.12 § 18 Absatz 2 Erteilung des Befähigungsscheines LAVG/LBGR
3.13 §§ 22, 22a, 23 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG/LBGR
3.14 Anhang 2 Absatz 2 Erteilung von Ausnahmen von der Verpflichtung der Ausschleusung mit Sauerstoff LAVG/LBGR
4 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
4.1 Gesamter Gesetzestext Alle behördlichen Aufgaben LAVG/LBGR
5 Arbeitszeitrecht
5.1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
5.1.1 § 15 Absatz 2 Zulassung von Ausnahmen im öffentlichen Interesse MSGIV/LBGR
5.1.2 § 17 Aufsicht und Anordnung von Maßnahmen, soweit keine andere Zuständigkeit benannt ist LAVG/LBGR
5.1.3 § 22 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG/LBGR
5.2 Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie
5.2.1 § 8 Absatz 2 Satz 1 Anordnung über die Vorlage oder Einsendung des Verzeichnisses über Sonntagsbeschäftigung LAVG
5.3 Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie
5.3.1 § 7 Absatz 2 Satz 1 Anordnung über die Vorlage oder Einsendung des Verzeichnisses über Sonntagsbeschäftigung LAVG
5.4 Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung (BinSchArbZV)
5.4.1 § 14 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG
6 Fahrpersonalrecht
6.1 Fahrpersonalgesetz (FPersG)
6.1.1 § 4 Absatz 1 Durchführung der Aufsicht Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP/ im Übrigen LAVG/LBGR
6.1.2 § 4 Absatz 3 Einholen von Auskünften, Aushändigen oder Einsenden der Unterlagen Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP/ im Übrigen LAVG/LBGR
6.1.3 § 4a Erteilung von Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmerkarten KrOrdB
6.1.4 § 4b Abruf von Daten KrOrdB, Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei, daneben das PP/ im Übrigen: LAVG
6.1.5 §§ 5 und 7 Untersagung der Fortsetzung der Fahrt, Sicherstellung einer gefälschten Fahrerkarte und einer verwendeten Fahrerkarte, welche auf Grundlage falscher Erklärungen oder gefälschter Dokumente erwirkt wurden Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP/ im Übrigen: LAVG/LBGR
6.1.6 §§ 8 und 8a Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Für Verfahren gegen Fahrerinnen und Fahrer, Beifahrerinnen und Beifahrer, Schaffnerinnen und Schaffner der Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei für die Ahndung, daneben im Rahmen der Verkehrsüberwachung das PP für die Verfolgung einschließlich der Erteilung von Verwarnungen/ im Übrigen: LAVG/LBGR
6.2 Fahrpersonalverordnung (FPersV)
6.2.1 § 1 Absatz 3 Nummer 2 Bewilligung von Abweichungen LAVG
6.2.2 § 8 Rücknahme von Speicherkarten KrOrdB
6.2.3 § 20 Absatz 1 und 2 Verlangen des Nachweises über berücksichtigungsfreie Tage, der Unternehmerbescheinigungen Im Rahmen der Verkehrsüberwachung PP/ im Übrigen: LAVG
6.2.4 §§ 21 bis 23 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Für Verfahren gegen Fahrerinnen und Fahrer, Beifahrerinnen und Beifahrer, Schaffnerinnen und Schaffner der Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei für Ahndung, daneben das PP für die Verfolgung einschließlich der Erteilung von Verwarnungen/ im Übrigen: LAVG
6.3 Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung (EFPV)
6.3.1 §§ 8 und 9 Alle behördlichen Aufgaben LAVG
6.4 Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von Selbständigen Kraftfahrern (KrFArbZG)
6.4.1 §§ 7 und 8 Alle behördlichen Aufgaben LAVG
7 Ladenöffnungsrecht
7.1 Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG)
7.1.1 § 9 Bewilligung von Ausnahmen im Einzelfall KrOrdB
7.1.2 § 12 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Soweit es sich um die Aufsicht über die Anwendung der §§ 3 bis 8 des Ladenöffnungsgesetzes handelt: OrdB/ im Übrigen: LAVG
8 Jugendarbeitsschutzrecht
8.1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
8.1.1 § 51 Absatz 1 Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften und Wahrnehmung der Befugnisse aus § 51 Absatz 2 Hinsichtlich der Aufsicht über die Ausführung der Verordnung über das Verbot der Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren mit sittlich gefährdenden Tätigkeiten: OrdB/ im Übrigen: LAVG/LBGR
8.1.2 § 55 Absatz 1 Bildung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz MSGIV
8.1.3 § 58 Absatz 1 bis 3 § 59 Absatz 1 und 2 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG/LBGR
8.2 Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)
8.2.1 § 2 Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen GesA
8.2.2 § 2 Entgegennahme der abzugeltenden Untersuchungsberechtigungsscheine und Veranlassung der Vergütung LAVG
8.3 Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV)
8.3.1 § 3 Feststellung der Zulässigkeit der Beschäftigung LAVG
9 Mutterschutzrecht
9.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG)
9.1.1 § 17 Absatz 2 Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung in besonderen Fällen LAVG/LBGR
9.1.2 § 29 Absatz 1 Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften dieses Gesetzes LAVG/LBGR
9.1.3 § 32 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG/LBGR
10 Heimarbeitsrecht
10.1 Heimarbeitsgesetz (HAG)
10.1.1 § 3 Absatz 2 Aufsicht über die Durchführung dieses Gesetzes, soweit nicht der obersten Arbeitsschutzbehörde vorbehalten LAVG
10.1.2 § 4 Absatz 1 und 4 Errichtung von Heimarbeitsausschüssen MSGIV
10.1.3 § 14 Absatz 2 Erlass von Verfügungen zur Durchführung des öffentlichen Gesundheitsschutzes OrdB im Benehmen mit LAVG
10.1.4 § 22 Absatz 3 Satz 1 Errichtung von Entgeltausschüssen für fremde Hilfskräfte MSGIV
10.2 Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes (HAGDV 1)
10.2.1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Beisitzer berufen MSGIV
11 Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
11.1 Gesamter Verordnungstext Alle behördlichen Aufgaben LAVG
12 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
12.1 § 121 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG
13 Sprecherausschussgesetz (SprAuG)
13.1 § 36 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG
14 Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG)
14.1 § 45 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG
15 Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SEBG)
15.1 § 46 Bußgeldvorschriften LAVG
16 Pflegezeit- und Elternzeitrecht
16.1 Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
16.1.1 § 5 Absatz 2 Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung LAVG
16.2 Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
16.2.1 § 2 Absatz 3 zur entsprechenden Anwendung von § 5 Absatz 2 PflegeZG Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung LAVG
16.3 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
16.3.1 § 18 Absatz 1 Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung LAVG
17 Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)
17.1 § 10 Absatz 3 Entgegennahme von Benachrichtigungen der zugelassenen Überwachungsstelle LAVG/LBGR
17.2 § 11 Absatz 1 Einrichten einer Datei führenden Stelle (Anlagenkataster) LAVG/LBGR
17.3 § 11 Absatz 3 Zugriff und Verwendung der gespeicherten Daten im
Anlagenkataster
MSGIV
17.4 § 11 Absatz 6 Zulassen von Ausnahmen für Prüfstellen von Unternehmen LAVG/LBGR
17.5 § 14 Entgegennahme von Mitteilungen über Änderungen durch die zugelassene Überwachungsstelle ZLS
17.6 § 18 Absatz 2 zur Verfügung stellen von kompetenten Mitarbeitern ZLS
17.7 § 19 Zulassung von Prüfstellen, Anzeige von Änderungen an BAuA ZLS
17.8 § 21 Aufsicht über die zugelassenen Überwachungsstellen ZLS
17.9 § 22 Befugnisse gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen ZLS
17.10 § 23 Befugnisse gegenüber Betreibern überwachungsbedürftiger
Anlagen
ZLS
17.11 § 25 Übermittlungspflichten gegenüber Aufsichtsbehörde ZLS
17.12 § 26 Absatz 1 Zuständigkeit für die Aufsicht LAVG/LBGR
17.13 § 27 Befugnisse gegenüber den Betreibern überwachungs-
bedürftiger Anlagen
LAVG/LBGR
17.14 § 28 Absatz 1 Satz 1 Verlangen erforderlicher Auskünfte von zugelassenen Überwachungsstellen MSGIV/MWAE
LAVG/LBGR
17.15 § 28 Absatz 1 Satz 2 Informieren der Zulassungsbehörde über nicht rechts-
konformes Verhalten einer zugelassenen Überwachungsstelle
MSGIV/MWAE
17.16 § 30 Informieren der Zulassungsbehörde über nicht ordnungs-
gemäßes Durchführen von Aufgaben einer zugelassenen Überwachungsstelle
MSGIV/MWAE
17.17 § 32 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten LAVG/LBGR