Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Psychosoziale Prozessbegleitungs-Ausführungsverordnung)
Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Psychosoziale Prozessbegleitungs-Ausführungsverordnung)
vom 9. Januar 2017
(GVBl.II/17, [Nr. 2])
Auf Grund des § 10 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren vom 20. Dezember 2016 (GVBl. I Nr. 29) verordnet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz:
§ 1
Zu den in § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren vom 20. Dezember 2016 (GVBl. I Nr. 29) genannten Inhalten sollen in der Regel mindestens die folgenden Punkte zählen:
- Rechtliche Grundlagen
- Rechtsgrundlagen und Grundsätze des Strafverfahrens
- Rechte und Pflichten der Verletzten und der Bezugspersonen im Strafverfahren (aktive Teilnahme und Schutz vor Belastung), besondere Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendhilferecht)
- Das Ermittlungsverfahren – Strafanzeige
- Funktion und Tätigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft
- Die Strafverteidigung
- Rechtsbeistand und Nebenklage
- Aussagepsychologische Begutachtung
- Das Hauptverfahren
- Stellung der psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren
- Möglichkeiten der Entschädigung (einschließlich Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz), Schadensersatz und Schmerzensgeld einschließlich der möglichen Kostenfolgen für Verletzte
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Grundlagen weiterer opferrelevanter Rechtsgebiete, zum Beispiel Familien- und Zivilrecht (Gewaltschutzgesetz)
- Viktimologie
- Viktimologische Grundlagen
- aa)
- Theorien der Viktimisierung
- bb)
- Bedürfnisse von Opfern
- cc)
- Verarbeitungsprozesse und Bewältigungsstrategien von Opfern
- dd)
- Sekundäre Viktimisierung
- ee)
- Umgang mit Scham und Schuld
- Wissen über spezielle Opfergruppen, unter anderem
- aa)
- Kinder und Jugendliche
- bb)
- Personen mit Behinderung
- cc)
- Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung
- dd)
- Betroffene von Sexualstraftaten
- ee)
- Betroffene von Menschenhandel
- ff)
- Betroffene von Gewalttaten (mit schweren physischen, psychischen oder finanziellen Folgen oder längerem Tatzeitraum, wie zum Beispiel bei häuslicher Gewalt oder Stalking)
- gg)
- Betroffene von vorurteilsmotivierter Gewalt und sonstiger Hasskriminalität
- Grundlagen gendersensibler und interkultureller Kommunikation
- Viktimologische Grundlagen
- Psychologie/Psychotraumatologie
- Zielgruppenspezifische Belastungsfaktoren von Zeugen im Strafverfahren
- Aspekte der Aussagepsychologie
- Trauma und Traumabehandlung
- Stabilisierungstechniken
- Theorie und Praxis der psychosozialen Prozessbegleitung
- Ziele und Grundsätze der psychosozialen Prozessbegleitung
- Leistungen und Methoden, insbesondere
- aa)
- Leistungen der psychosozialen Prozessbegleitung während der verschiedenen Phasen des Strafverfahrens
- bb)
- Methodenkompetenz (zum Beispiel adressatengerechte Kommunikation, fachgerechter Umgang mit Zeugenaussagen, Dokumentation, Aufklärung über fehlendes Zeugnisverweigerungsrecht)
- cc)
- Kooperation mit anderen Professionen, Netzwerkarbeit
- Qualitätssicherung und Eigenvorsorge
- Formen der Dokumentation
- Integration der psychosozialen Prozessbegleitung in das eigene Arbeitsfeld (Möglichkeiten und Grenzen)
- Methoden zur Selbstreflexion (zum Beispiel kollegiale Beratung, Supervision)
- interdisziplinärer Austausch
- Reflexion der eigenen Motivation zur Opferhilfe
- Methoden der Selbstfürsorge in der professionellen Opferarbeit (zum Beispiel Vermeidung von Überidentifikation, Burn-out-Prävention)
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.
Potsdam, den 9. Januar 2017
Der Minister der Justiz
und für Europa und Verbraucherschutz
Stefan Ludwig