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Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 22. Juni 2006 über die Vergabe von Studienplätzen

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 22. Juni 2006 über die Vergabe von Studienplätzen
vom 6. Dezember 2006
(GVBl.I/06, [Nr. 17], S.175)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem in Berlin am 22. Juni 2006 unterzeichneten Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 6. Dezember 2006

Der Präsident des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch

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