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Gesetz zu dem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Gesetz zu dem Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
vom 13. Februar 2004
(GVBl.I/04, [Nr. 1], S.2)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 26. September 2003 unterzeichneten Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Siebte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 6 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 13. Februar 2004

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich


zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag

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