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Gesetz zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Medienaufsichtsgesetzes
Gesetz zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Medienaufsichtsgesetzes
vom 10. Juni 2002
(GVBl.I/02, [Nr. 5], S.34)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Zustimmung zum Vertrag
Dem am 21. Dezember 2001 unterzeichneten Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Gesetz zur Änderung des Medienaufsichtsgesetzes
Artikel 3
In-Kraft-Treten
(1) Artikel 2 dieses Gesetzes tritt an dem Tage in Kraft, an dem der Sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft tritt.
(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(3) Der Tag, an dem der Sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den10. Juni 2002
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag
zum Staatsvertrag - Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag