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Gesetz zum Staatsvertrag vom 29. September 2000 zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband

Gesetz zum Staatsvertrag vom 29. September 2000 zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband
vom 19. Dezember 2000
(GVBl.I/00, [Nr. 16], S.192)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 29. September 2000 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 19. Dezember 2000

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

 Dr. Herbert Knoblich

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