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Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 1. September 2008 über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 1. September 2008 über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie
vom 3. Dezember 2008
(GVBl.I/08, [Nr. 16], S.289)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 1. September 2008 unterzeichneten Staatsvertrag über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 18 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 3. Dezember 2008

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

zum Staatsvertrag