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Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
vom 29. November 2010
(GVBl.I/10, [Nr. 40])
geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015
(GVBl.I/15, [Nr. 16])
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Steuersatz
Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Brandenburg belegene Grundstücke beziehen, beträgt 6,5 Prozent.
§ 2
Anwendungsbereich
§ 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. Juli 2015 verwirklicht werden. Für Rechtsvorgänge, die in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 30. Juni 2015 verwirklicht werden, ist § 1 in der bis zum 30. Juni 2015 geltenden Fassung anzuwenden.
§ 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Potsdam, den 29. November 2010
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch