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Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
vom 29. November 2010
(GVBl.I/10, [Nr. 40])

geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015
(GVBl.I/15, [Nr. 16])

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1
Steuersatz

Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Brandenburg belegene Grundstücke beziehen, beträgt 6,5 Prozent.

§ 2
Anwendungsbereich

§ 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. Juli 2015 verwirklicht werden. Für Rechtsvorgänge, die in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 30. Juni 2015 verwirklicht werden, ist § 1 in der bis zum 30. Juni 2015 geltenden Fassung anzuwenden.

§ 3 
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Potsdam, den 29. November 2010

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch