Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
vom 29. September 2017
(GVBl.I/17, [Nr. 23])
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem in Berlin am 16. März 2017 vom Land Brandenburg unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 29. September 2017
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Britta Stark