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Gesetz zu dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Gesetz zu dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag
vom 19. Dezember 2000
(GVBl.I/00, [Nr. 16], S.186)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 7. August 2000 unterzeichneten Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 19. Dezember 2000
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
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