Suche

Suche innerhalb der Norm
Link zur Hilfe-Seite

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 23. März 2006 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörde und energieaufsichtliche Zuständigkeiten

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 23. März 2006 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörde und energieaufsichtliche Zuständigkeiten
vom 9. Oktober 2006
(GVBl.I/06, [Nr. 10], S.111)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 17. März 2006 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörde und energieaufsichtliche Zuständigkeiten wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachfolgend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 9. Oktober 2006

Der Präsident des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch

zum Staatsvertrag