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Gesetz zur Aufhebung des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt

Gesetz zur Aufhebung des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt
vom 30. Juni 2022
(GVBl.I/22, [Nr. 16])

§ 1
Aufhebung

Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt wird mit Ablauf des 31. Dezember 2022 aufgehoben.

§ 2
Zuordnung des Bezirks

Ab dem 1. Januar 2023 ist der Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts Eisenhüttenstadt dem Bezirk des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) zugeordnet.