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Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
vom 22. Mai 2025
(GVBl.I/25, [Nr. 9], S.1, Bek. Inkrafttreten StV GVBl.I/25, [Nr. 22])

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem in Potsdam am 28. Februar 2025 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 13 Absatz 1 Satz 4 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 22. Mai 2025

Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg

Dr. Ulrike Liedtke


zum Staatsvertrag


Anlagen