Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
vom 22. Mai 2025
(GVBl.I/25, [Nr. 9], S.1, Bek. Inkrafttreten StV GVBl.I/25, [Nr. 22])
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem in Potsdam am 28. Februar 2025 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 13 Absatz 1 Satz 4 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 22. Mai 2025
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Dr. Ulrike Liedtke
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