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Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
vom 25. Januar 2016
(GVBl.I/16, [Nr. 6], S., Bek. Inkrafttreten GVBl.I/20, [Nr. 12])

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1
Zustimmung

Dem am 23. Juli 2015 vom Land Brandenburg unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 25. Januar 2016

Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg

Britta Stark


zum Abkommen


Anlagen