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Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Dritter Medienänderungsstaatsvertrag)

Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Dritter Medienänderungsstaatsvertrag)
vom 23. März 2023
(GVBl.I/23, [Nr. 6])

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 2. November 2022 vom Land Brandenburg unterzeichneten Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Dritter Medienänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag tritt nach seinem Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 am 1. Juli 2023 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 23. März 2023

Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg

Dr. Ulrike Liedtke


zum Staatsvertrag - Medienstaatsvertrag


Anlagen