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Außerkrafttreten der Richtlinie „Härtefallfonds für die durch die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung der Bodenreform in Artikel 233 §§ 11 bis 16 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche betroffenen Erbinnen und Erben mit Wohnsitz im Land Brandenburg“

Außerkrafttreten der Richtlinie „Härtefallfonds für die durch die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung der Bodenreform in Artikel 233 §§ 11 bis 16 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche betroffenen Erbinnen und Erben mit Wohnsitz im Land Brandenburg“
vom 16. Juli 2025
(ABl./25, [Nr. 31], S.510)

Die Richtlinie „Härtefallfonds für die durch die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung der Bodenreform in Artikel 233 §§ 11 bis 16 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche betroffenen Erbinnen und Erben mit Wohnsitz im Land Brandenburg“ vom 21. Dezember 2018
(ABl. 2019 S. 103) tritt am Tag nach der Veröffentlichung dieses Erlasses im Amtsblatt für Brandenburg außer Kraft.