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Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.07
Einführung der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministerium des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VAH-StAG) vom 17. April 2009 (AW-StAG 2014.07)
Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.07
Einführung der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministerium des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VAH-StAG) vom 17. April 2009 (AW-StAG 2014.07)
vom 16. Januar 2014
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.07
an die Staatsangehörigkeitsbehörden
der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
Zur Gewährleistung einheitlicher Standards bei der Wahrnehmung von Staatsangehörigkeitsangelegenheiten nach § 1 StAngZustG weise ich mit Wirkung vom 1. Januar 2014 Folgendes allgemein an:
1Soweit in meinen Allgemeinen Weisungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten nichts Abweichendes bestimmt ist, sind der Ausführung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie der staatsangehörigkeitsrechtlichen Bestimmungen in sonstigen Rechtsvorschriften des Bundes die Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministerium des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VAH-StAG) vom 17. April 20091 zu Grunde zu legen. 2Die Verbindlichkeit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV) vom 13. Dezember 20002 bleibt unberührt.
1 Fundstelle im Internet: http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Einbuergerung/einbuergerung_node.html
2 Fundstelle im Internet: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de