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Vorläufige Regelung der Verwaltungszuständigkeiten in der brandenburgischen Verwaltungsgerichtsbarkeit nach Errichtung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg

Vorläufige Regelung der Verwaltungszuständigkeiten in der brandenburgischen Verwaltungsgerichtsbarkeit nach Errichtung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg
vom 16. Juni 2005
(JMBl/05, [Nr. Sondernummer I], S.2)

zuletzt geändert durch Allgemeine Verfügung vom 3. Juli 2013
(JMBl/13, [Nr. 7], S.72)

Aus Anlass der Errichtung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und - soweit diesem Gericht Zuständigkeiten übertragen werden - im Einvernehmen mit der Senatorin für Justiz des Landes Berlin treffe ich folgende Regelung:

I.

Die nachstehenden Justizverwaltungsvorschriften sind mit folgenden Maßgaben anzuwenden:

1.

- aufgehoben -

2.

- aufgehoben -

3. Veröffentlichung von Personalnachrichten im Justizministerialblatt

Rundverfügung des Ministers der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten vom 14. August 1998 (1202-I.10), JMBl. S. 103, mit der Maßgabe:

Die Zuständigkeit für die Sammelberichte nach Nummer IV obliegt - jeweils für ihr Gericht - den Präsidenten der Verwaltungsgerichte. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg berichtet bezüglich der Richter seines Gerichts an das Ministerium der Justiz.

4.

- aufgehoben -

5. Geschäftsprüfungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften

Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten vom 27. Oktober 1998 (1401-I.2), JMBl. S. 127, geändert durch Allgemeine Verfügung vom 25. November 1999, JMBl. S. 178, mit der Maßgabe:

Die Geschäftsprüfung der Verwaltungsgerichte durch den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts wird vorläufig ausgesetzt. Stattdessen legen die Präsidenten der Verwaltungsgerichte dem Ministerium der Justiz einmal jährlich einen - spruchkörperbezogenen - Situationsbericht zu ihrem Gericht vor. Das Nähere wird durch Erlass bestimmt.

6.

- aufgehoben -

7.

- aufgehoben -

8.

- aufgehoben -

9.

- aufgehoben -

10.

- aufgehoben -

11.

- aufgehoben -

12. Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, den Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg und den Präsidenten des Finanzgerichts des Landes Brandenburg

Organisationsverfügung des Ministers der Justiz vom 12. November 1993 (3240-I.2), JMBl. S. 193, mit der Maßgabe:

Die dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg übertragenen Aufgaben werden - jeweils für ihr Gericht - von den Präsidenten der Verwaltungsgerichte wahrgenommen. Die Vorbereitung der Entscheidung über Ernennungen und Entlassungen von Richtern wird dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg übertragen, soweit nicht Auskünfte des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einzuholen sind.

13.

- aufgehoben -

14.

- aufgehoben -

15.

- aufgehoben -

II.

Diese Allgemeine Verfügung tritt zum 1. Juli 2005 in Kraft. Sie gilt befristet bis zum 31. Dezember 2013.

Potsdam, den 16. Juni 2005

Die Ministerin der Justiz

Beate Blechinger