§ 4 Haushaltsjahr
§ 4 LHO
Haushaltsjahr
Haushaltsjahr (Rechnungsjahr) ist das Kalenderjahr. Das Ministerium1) der Finanzen kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.
Haushaltsjahr (Rechnungsjahr) ist das Kalenderjahr. Das Ministerium1) der Finanzen kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.