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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

§ 5 Verwaltungsvorschriften

§ 5 LHO
Verwaltungsvorschriften

Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz und zur vorläufigen sowie endgültigen Haushalts- und Wirtschaftsführung erlässt das Ministerium1) der Finanzen.