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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

§ 6 Notwendigkeit der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

§ 6 LHO
Notwendigkeit der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind nur die Ausgaben und die Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) zu berücksichtigen, die zur Erfüllung der Aufgaben des Landes notwendig sind.