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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13)


vom 30. Juni 2014
(ABl./14, [Nr. 29], S.927)

Der Runderlass richtet sich an

  • den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau, Num-mer 24/2013 vom 18. November 2013 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13) bekannt gegeben.

Hiermit werden die ZTV M 13 für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt.

Der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 4, Nummer 26/2003 vom 7. März 2003 (ABl. S. 400) wird hiermit aufgehoben und durch diesen Runderlass ersetzt.

Für den Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Hinsichtlich Kapitel 4.3, letzter Absatz, wird abweichend geregelt, dass Auftragnehmer von Markierungen von den lichttechnischen Anforderungen an die Tagessichtbarkeit auf neuen bituminösen Deckschichten im ersten Jahr nach der Applikation aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht grundsätzlich freizustellen sind.

Hinsichtlich Kapitel 5.1, 16. Absatz, wird abweichend geregelt, dass Auftragnehmer von Markierungssystemen, die gemäß dem Abschnitt 5 eingesetzt werden, auf Verlangen des Auftraggebers die Erfüllung der Anforderungen im Gebrauchszustand erbringen müssen.

Dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg wird gebeten, bis zum 1. Dezember 2016 dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Erfahrungen mit den Anforderungen für die Nachtsichtbarkeit von endgültigen Fahrbahnmarkierungen im Gebrauchszustand zu berichten.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I Nr. 42), wird die Geltung dieses Runderlasses bis zum 1. Juli 2019 befristet.

Die ZTV M 13 sind beim FGSV Verlag, Wesselinger Str. 17, 50999 Köln, zu beziehen.