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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Errichtung der Einrichtung des Landes "Nationalpark Unteres Odertal-Verwaltung"


vom 3. April 2014
(ABl./14, [Nr. 17], S.607)

  1. Im Geschäftsbereich des für Umwelt zuständigen Ministeriums wird auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses Nr. 733/14 vom 4. Februar 2014 die „Nationalpark Unteres Odertal-Verwaltung“ (Bezeichnung) als Einrichtung des Landes gemäß § 13 Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes errichtet.
  2. Die Einrichtung hat ihren Sitz in Criewen.
  3. Die Einrichtung übernimmt die Aufgaben gemäß § 32 Absatz 1 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes in Verbindung mit dem Nationalparkgesetz Unteres Odertal, einschließlich des Liegenschaftsmanagements für alle im Nationalpark Unteres Odertal liegenden Landesnaturschutzflächen, wozu zum Beispiel auch der Eigentumserwerb, die Bestellung und Löschung von dinglichen Sicherheiten, der Abschluss von Nutzungsverträgen, die ­Beschaffung von öffentlich-rechtlichen Zulassungen und die Verkehrssicherungspflicht gehören.
  4. Die vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz gegenüber dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ergangenen Richtlinien, Erlasse und Dienstanweisungen gelten, soweit sie die Einrichtung betreffen, fort.
  5. Die Einrichtung untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des für Umwelt zuständigen Ministeriums.
  6. Die administrative Unterstützung erfolgt durch die Zentralabteilung des für Umwelt zuständigen Ministeriums.
  7. Der Erlass tritt am Tage nach der Bekanntgabe in Kraft.