Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (TL Asphalt-StB 07/13)
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 12/2013 vom 19. Dezember 2013 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (TL Asphalt-StB 07/13)“ bekannt gegeben.
Die Fassung 2013 der TL Asphalt-StB 07 beinhaltet unter anderem die der Erfahrungssammlung dienenden Prüfungen des Bindemittels im Rahmen der Werkseigenen Produktionskontrolle. Diese Prüfungen sollen bis auf weiteres durchgeführt werden.
Bei der Mitverwendung von Asphaltgranulat sind die Brandenburgischen Technischen Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau (BTR RC-StB) zu beachten.
Die Hersteller von Asphaltmischgut nach TL Asphalt-StB 07/13 können sich auf freiwilliger Basis unter Vorlage der Leistungserklärungen und jährlichen Überwachungsberichte (siehe auch DIN EN 13108-21) in eine Liste der überwachten Asphalt-mischwerke aufnehmen lassen. Die Liste wird im Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg geführt und im Internet veröffentlicht (www.ls.brandenburg.de).
Hiermit werden die TL Asphalt-StB 07/13 für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.
Folgender Runderlass wird aufgehoben:
- Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4, Nummer 26/2008 - Verkehr vom 5. Dezember 2008 (ABl. S. 2855).
Die TL Asphalt-StB 07/13 sind bei der FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.