Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Aktuelle Fassung

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau, Ausgabe 2012 (RE 2012)


vom 28. Februar 2014
(ABl./14, [Nr. 13], S.464)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 16/2012 vom 2. Oktober 2012 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (jetzt Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur [BMVI]) die überarbeiteten „Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau, Ausgabe 2012 (RE 2012)“ bekannt gegeben.

Hiermit werden die „Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau, Ausgabe 2012 (RE 2012)“ für Bundesfern- und Landesstraßen im Land Brandenburg eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Die RE 2012 sind damit gleichfalls die Dokumentationsgrundlage für alle Ausbauvorhaben anderer Baulastträger an Bundesfern- und Landesstraßen.

Die „Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE 1985), Ausgabe 1985“ im Runderlass des Ministeriums  für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5 - Nr. 13/1999 - Straßenbau vom 1. März 1999 (ABl. S. 238) werden hiermit aufgehoben.

Die RE 2012 sind beim FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.