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Aktuelle Fassung

Bewertungskriterien für die vom Landespersonalausschuss geforderten Arbeitsproben beim Regelaufstieg in Laufbahnen des höheren Dienstes


vom 12. Juni 2013
(ABl./13, [Nr. 38], S.2512)

Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses

Vom 12. Juni 2013

In der Vergangenheit hat es im Rahmen des Aufstiegsverfahrens in den höheren Dienst immer wieder Probleme bezüglich der eingereichten Probearbeiten aus der Einführungsphase in den höheren Dienst gegeben. Dies führte dazu, dass häufig die an sich mögliche Entscheidung nach Aktenlage nicht getroffen werden konnte bzw. die Bewerberinnen oder Bewerber aufgefordert werden mussten, neue Probearbeiten einzureichen. Um dies nach Möglichkeit in der Zukunft zu vermeiden, werden im Folgenden einige Hinweise bezüglich dieser Probearbeiten gegeben.

Aufgabe des höheren Dienstes ist es, komplexe Zusammenhänge rechtzeitig zu erfassen und angemessene Reaktionen unter Beachtung von Folgewirkungen zu entwickeln. Wesentliche Arbeitsfelder in diesem Zusammenhang sind die Wahrnehmung von Führungs-, Lenkungs-, Planungs- und Koordinierungsaufgaben, Projektmanagement, die Organisation und Überwachung von Effizienzsicherungs-, Evaluierungs- und Controllingsystemen sowie die Erarbeitung von Vorschriften. Es handelt sich in der Regel nicht um Routineaufgaben, sondern um Entscheidungsrichtlinien für eine Vielzahl von Fallgestaltungen.

I. Grundsatz

Aus den Arbeitsproben sollte daher ersichtlich sein, dass die Bewerberin oder der Bewerber befähigt ist, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden, komplexe Zusammenhänge zu erfassen und angemessene Reaktionen unter Beachtung von Folgewirkungen zu entwickeln. Sie sollten zudem die Fähigkeit zu selbständiger Urteilsbildung, Abstraktionsvermögen und Kreativität widerspiegeln.

II. Allgemeine Kriterien

  1. Die Probearbeiten müssen sowohl vom Inhalt als auch vom Umfang her dem Landespersonalausschuss ermöglichen, sich einen Eindruck darüber zu verschaffen, ob die Kandidatin oder der Kandidat in der Einführungszeit mit Aufgaben beschäftigt worden ist, die von ihrem Schwierigkeitsgrad bzw. der Komplexität her zwingend den Einsatz von Bediensteten des höheren Dienstes erfordern.
  2. Um den vorgenannten Anforderungen zu entsprechen, ist es erforderlich, dass es sich bei der Aufgabenstellung um eine komplexe Fragestellung handelt, deren Erfassung und Bearbeitung sowie Zuführung zu einer Entscheidung eine intensive Befassung mit der Fragestellung sowie Erkennung und umfassende Prüfung aller in Frage kommenden Aspekte erfordern.

III. Abgrenzungskriterien

Auch vom Schwierigkeitsgrad her muss die Fragestellung deutlich über das hinausgehen, was man im Regelfall einer oder einem Bediensteten des gehobenen Dienstes abverlangen würde. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die im Folgenden beispielhaft aufgeführten Arbeitsleistungen diese Voraussetzungen nicht erfüllen:

  1. kurze Briefe, die entweder eine Sachentscheidung enthalten oder aber einen einfachen Rechtssachverhalt erläutern;
  2. Protokolle von Sitzungen jedweder Art von Gremien;
  3. Vorbereitung von Sitzungen, die sich im Wesentlichen darauf beschränken, Unterlagen zusammenzustellen, selbst wenn diese im Einzelnen rechtliche Ausführungen enthalten. Dies gilt jedenfalls insbesondere dann, wenn auch die rechtlichen Ausführungen von anderen Stellen erarbeitet worden sind;
  4. kurze Voten, die sich mit rechtlichen Erwägungen aus vorgelegten Papieren befassen;
  5. Aufstellung von Haushaltsplänen bzw. entsprechenden Entwürfen, selbst wenn die Summen selbst erarbeitet wurden und nicht nur aus den Zuarbeiten von Fachbereichen zusammengeführt wurden;
  6. Erstellung von Verfahrensvorschriften, wenn diese entweder vorhandene ersetzen oder vorhandene Vorschriften aus anderen Bereichen lediglich auf den eigenen Bereich und die entsprechenden Erfordernisse anpassen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht durch eine ausführliche wertende Auseinandersetzung erkennbar ist, dass im Rahmen einer komplexen Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Gegebenheiten/Erfahrungen hier in wesentlichen Teilen Neues erarbeitet wurde.

Der Landespersonalausschuss erwartet, dass der Einsatz auf den Dienstposten im Rahmen der Aufstiegseinführung so organisiert wird, dass es den Aufstiegsbewerbern auch tatsächlich möglich ist, entsprechende Arbeitsproben zu fertigen.