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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Vermeidung von Schäden an Fahrbahndecken aus Beton infolge von Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR)


vom 25. April 2013
(ABl./13, [Nr. 21], S.1516)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 4/2013 vom 22. Januar 2013 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geänderte Regelungen zur Vermeidung von Schäden an Fahrbahndecken aus Beton infolge von Alkali-Kieselsäure-Reaktion an Bundesfernstraßen bekannt gegeben.

Die geänderten Regelungen betreffen vor allem den Neubau und die Erneuerung von Fahrbahndecken aus Beton bei Bundesfernstraßen der Belastungsklassen Bk100 bis Bk1,8 gemäß den „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (RStO 12)“.

Neu aufgetretene AKR-Schadensfälle sowie Strecken mit Verdachtsflächen im Zuständigkeitsbereich der brandenburgischen Straßenbauverwaltung sind vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg umgehend an das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zu melden.

Der gutachterliche Nachweis, ob eine schädigende AKR vorliegt, soll nur in nicht eindeutig zuordenbaren Verdachtsfällen geführt werden.

Die entsprechend dem ARS Nummer 4/2013 erforderlichen Unterlagen, Prüfergebnisse, Gutachten und Rückstellproben sind vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg an die Bundesanstalt für Straßenwesen zu senden.

Hiermit werden die Regelungen des ARS Nummer 4/2013 vom 22. Januar 2013 für Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt sowie für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen zur Anwendung empfohlen.

Die Regelungen des ARS Nummer 4/2013 vom 22. Januar 2013 sind ab sofort bei allen neuen Vergabeverfahren anzuwenden.

Folgende Runderlasse werden aufgehoben:

  • Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 18/2006 - Straßenbau vom 16. Juni 2006 (ABl. S. 474)
  • Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, Nummer 7/2011 - Verkehr vom 18. Mai 2011 (ABl. S. 1137).